AGB's
Inhalt der Geschäftsbedingung der TELE-SELECT Manser
OG (nachfolgend als tele-select bezeichnet):
Gültigkeit der Geschäftsbedingungen
Vertragsparteien
Allgemeines
tele-select als Vertragspartei und Haftung bei
Vermittlungsgeschäft
Angebote, Abschlüsse, Vertragsbeginn und Vertragsdauer
Liefer- und Leistungszeit
Preise
Gültigkeit der Preisliste von tele-select
Modalitäten bei Umsatzbeteiligungen
Zahlungsbedingungen
Gewährleistung
Unmöglichkeit, Verzug, Verpflichtungen und sonstige
Haftung
Einzeltätigkeiten
Urheberrechte und sonstige Schutzrechte
Rücktritt
Schlussbestimmungen
Eigentumsvorbehalt
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| ^TOP^Gültigkeit
der Geschäftsbedingungen |
| Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
in Ziffer II. haben Gültigkeit für alle Vermittlungsgeschäfte
von tele-select, bei denen tele-select nicht der direkte Vertragspartner
ist. Die nachfolgenden besonderen Geschäftsbedingungen in Ziffer
III. haben zusätzlich Gültigkeit für alle sonstigen Geschäfte
von tele-select mit seinen Kunden, bei denen tele-select direkt als Vertragspartner
auftritt. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ziffer II. gelten
dabei auch neben den besonderen Geschäftsbedingungen in Ziffer III
für alle Direktgeschäfte von tele-select, soweit diese von den
Bestimmungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen betroffen sein
können und soweit eine Abweichung in diesen besonderen Geschäftsbedingungen
oder im Vertrag nicht ausdrücklich festgelegt wurde.
Die hier abgedruckten allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen
gelten jeweils in der neuesten Fassung für alle laufenden und künftigen
Geschäfte mit Kunden, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich
Abweichungen von tele-select anerkannt wurden. Mit der Bestellung bzw.
Beauftragung durch den Kunden erkennt dieser die nachfolgenden allgemeinen
und - soweit einschlägig - die besonderen Geschäftsbedingungen
an. Insbesondere erkennt der Kunde bei Nutzung jeglicher Leistungen von
tele-select an, dass er mit den nachfolgenden Geschäftsbedingungen
einverstanden ist. tele-select kann diese Geschäftsbedingungen jederzeit
abändern, wobei solche Änderung sofort ab dem Zeitpunkt der
Möglichkeit der Kenntnisnahme Gültigkeit erlangen.
Der Kunde wird aufgefordert, diese Geschäftsbedingungen in periodischen
Abständen zu lesen, um Änderungen dieser Geschäftsbedingungen
zu erfahren, Bei fortwährender Nutzung von tele-select-Leistungen,
gibt der Kunde zum Ausdruck, dass er diese Geschäftsbedingungen in
der jeweils aktuellen Fassung zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat.
Diese AGB sind in ihrer jeweilig neuesten Form stets unter http://www.tele-select.at/
nachzulesen.
Bei Dauervertragsverhältnissen (z.B. Telekommunikationsverträge,
Webhosting, Kooperationsverträge etc.) werden die Änderungen
dieser Geschäftsbedingung dem jeweiligen Kunden mitgeteilt. Ändert
tele-select diese Geschäftsbedingungen zu Ungunsten des Kunden, kann
der Kunde das Kundenverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang
der Änderungsmitteilung zum Ende dieser Monatsfrist kündigen.
tele-select weist den Kunden auf dieses Kündigungsrecht hin. Kündigt
der Kunde nicht, wird die Änderung mit Ablauf dieses Monats wirksam. |
| ^TOP^ Vertragsparteien |
| Vertragsparteien sind zum einen tele-select als Verwender
dieser allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen, zum anderen
die Kunden von tele-select, mit denen tele-select in einer direkten vertraglichen
Bindung steht. Fördert tele-select als Vermittler lediglich den fremden
Vertragsschluss, dann finden die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
nur insoweit für den bestellenden Kunden Anwendung, als dies die
Vermittlungstätigkeit von tele-select für diesen Kunden erfordert
sowie darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde. Im Übrigen gelten
die allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen auch für
denjenigen Kunden uneingeschränkt als Vertragspartei, dessen Absatz
durch die Vermittlungstätigkeit von tele-select gefördert wurde
oder für den eine Absatzförderung durch die Vermittlungstätigkeit
von tele-select in Betracht kommt. Diese AGB finden bei allen von tele-select
gelieferten, installierten oder zur Verfügung gestellten Leistungen,
Geräten, Ideen, Materialien etc. Anwendung. |
| ^TOP^ Allgemeines |
| 1.1 Geschäftsbedingungen des Kunden sind für
tele-select und das Vertragsverhältnis mit dem Kunden nur nach ausdrücklichem,
schriftlichem Anerkenntnis durch tele-select verbindlich. In Ermangelung
eines solchen Anerkenntnisses wird bereits hiermit den Geschäftsbedingungen
des Kunden widersprochen. Alle mündlichen oder fernmündlichen
Abmachungen sowie Nebenabreden werden ebenfalls nur nach schriftlicher
Bestätigung durch tele-select rechtsverbindlich.
1.2 Sofern der Unterzeichner des Auftrages, Angebotes, Auftragsbestätigung
bzw. Bestellung sich nicht als Vertreter des Kunden bezeichnet, haftet
er neben der Person, Firma oder Organisation, für die er das Geschäft
abgeschlossen hat, persönlich als Gesamtschuldner. Als Vertreter
versichert der Unterzeichner, zum Abschluss des Geschäftes, zur Übernahme
des Geschäftsgegenstandes bzw. zur Abnahme bevollmächtigt zu
sein.
1.3 Folgende persönliche Daten des Kunden können von tele-select
EDV-mäßig verarbeitet, gespeichert und übermittelt und
genutzt werden: Name, Anschrift, Geburtsdatum des Kunden, abgeschlossene
Geschäftsvorgänge und Geschäftsgegenstände sowie offene
Forderungen, die von tele-select oder von dieser zum Geschäftsabschluss
vermittelten Dritten gegen den Kunden zustehen. Die Weitergabe der vorgenannten
persönlichen Daten darf an folgende Personen oder Unternehmen erfolgen:
Kreditkarteninstitute, Anwaltskanzleien, Inkassoinstitute und Dritte,
an die Geschäfte mit den Kunden durch tele-select vermittelt wurden.
Eine Weitergabe darf nach dem Bundesdatenschutzgesetz jedoch nur dann
erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von tele-select
oder der vorstehend genannten Personen oder Unternehmen oder Allgemeinheit
erforderlich ist und dadurch besonders schutzwürdige Belange des
Kunden nicht beeinträchtigt werden. Weiter ist dem Kunden bewusst,
dass nach Einverständnis auf eine individuelle Einzelanfrage persönliche
Daten, die über den vorgenannten Rahmen hinausgehen, abgespeichert
und vertraulich von tele-select verwendet werden dürfen.
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| ^TOP^ tele-select
als Vertragspartei und Haftung bei Vermittlungsgeschäft |
| 2.1 tele-select ist nur dann Vertragspartei mit dem
Ziel des eigenen Vertragsschlusses, wenn sie ausdrücklich als solche
bezeichnet wurde (Verkäufer, Auftragnehmer, Vertragspartei, Vermieter,
tele-select). Im Übrigen ist tele-select als Vermittler mit dem Ziel
der Förderung fremden Vertragsschlusses tätig.
2.2 Bei der Vermittlung eines fremden Vertragsschlusses zwischen dem Kunden
und einer dritten Vertragspartei haftet tele-select nur für die unveränderte
Weitergabe von Kundendaten bzw. von Daten der dritten Vertragspartei,
wobei tele-select hier auch nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem
Verhalten haftet. tele-select haftet dagegen weder für die Richtigkeit
der vom Kunden bzw. der dritten Vertragspartei überlassenen Daten
(z.B. tatsächliche Identität des Vertragspartners mit der in
den überlieferten Daten ausgewiesenen Person), noch für die
Annahme eines Angebotes, Liefer- oder Leistungsfähigkeit, Rechtzeitigkeit,
Mangelfreiheit, Qualität und/oder Vertragsmäßigkeit der
Lieferung oder Leistung durch eine dritte Vertragspartei, noch für
die Annahme bzw. Abnahme der Lieferung und Leistung sowie auch nicht für
die Zahlung, die Rechtzeitigkeit derselben und/oder Zahlungsbonität
des Kunden.
2.3 Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und
Veröffentlichung der Inhalte der von ihm eingestellten und/oder nach
seinen Informationen für ihn von tele-select erstellten Webseiten,
oder auch vom Kunden selbst erstellten und veröffentlichten Webseiten
weder gegen österreichisches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls
abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz-, Marken-
und Wettbewerbsrecht verstoßen und darüber hinaus auch nicht
rassistische, radikale oder pornographische Darstellungen aufweisen. tele-select
und deren Partner behalten sich vor, Seiten, die inhaltlich bedenklich
erscheinen, von einer Speicherung auf seinem Server auszunehmen. Den Kunden
wird tele-select von einer etwa vorgenommenen Löschung der Seiten
unverzüglich informieren. Das gleiche gilt, wenn tele-select von
dritter Seite aufgefordert wird, Inhalte auf seinen Webseiten zu ändern
oder zu löschen, weil sie angeblich fremde Rechte verletzen. tele-select
ist berechtigt, solche Webseiten, deren Speicherung auf dem Webserver
Rechte Dritter verletzen könnte, von der Festplatte zu löschen
oder in anderer geeigneter Weise vom Zugriff durch Dritte auszuschließen.
Den Nutzer wird tele-select oder Partner unverzüglich von einer solchen
Maßnahme benachrichtigen. Für den Fall, dass der Nutzer den
Nachweis erbringen kann, dass eine Verletzung von Rechten Dritter nicht
zu befürchten ist, wird tele-select die betroffenen Webseiten Dritter
wieder verfügbar machen, sofern die Daten noch verfügbar sind.
Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten
einer Webseite des Nutzers beruhen, stellt der Nutzer tele-select hiermit
klag- und schadlos.
2.4 Der Kunde unterliegt bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung,
Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen
(z.B. Strafgesetzbuch, Pornographiegesetz, Jugendschutzgesetze, Verbotsgesetz,
Telekommunikationsgesetz, Mediengesetz, Urheberrechtsgesetz, Gesetz gegen
den unlauteren Wettbewerb, Persönlichkeitsrechte nach Zivil- und
Strafgesetz). Bei Verletzung dieser gesetzlichen Beschränkungen hat
der Kunde den Bereitsteller für alle ihm daraus entstehenden Nachteile
schad- und klaglos zu halten. Der Bereitsteller ist berechtigt, die Einhaltung
von Gesetzen zu überprüfen. Der Kunde verpflichtet sich, tele-select
von Privatanklagen wegen übler Nachrede (§ 111 StGB) oder Beleidigung
(§ 115 StGB), in Verfahren nach dem Mediengesetz oder dem Urheberrechtsgesetz
schad- und klaglos zu halten.
2.5 Die Kosten der Erkennung und Verfolgung der Aktivitäten, der
Unterbrechung der Verbindung, jeglicher Reparaturenwerden und jeglicher
Aufwende die mit der nachträglichen Instandsetzung anfallen, mit
den zum jeweiligen Zeitpunkt von tele-select üblicherweise verrechneten
Stundensätzen dem Auftraggeber verrechnet. Dies gilt für alle
Vergleichbaren Situationen dieser AGB, für die diese Arbeiten und
Aufwendungen notwendig werden.
2.6 Der Bereitsteller ermittelt und verarbeitet als Stammdaten Vorname,
Nachname, akademischen Grad, Geburtsdatum, Firma, Branche, Berufsbezeichnung,
Adresse, Ansprechpartner bei Firmenanschluss, Telefon-, Fax- und Mobilnummern,
Zugangsdaten (Benutzernamen und Passwörter) zu tele-select, Bonität,
Zahlungsmodalitäten, Bestelldaten sowie als Vermittlungsdaten aktive
und passive Teilnehmernummern, Source und Destination-IP, sämtliche
log-files im Rahmen des § 93 TKG, Anschrift des Teilnehmers, Art
des Endgerätes, Gebührencode, Gesamtzahl der für den Abrechnungszeitraum
zu berechnenden Einheiten, Art, Datum, Zeitpunkt und Dauer der Verbindung,
übermittelte Datenmenge, Zahlungsinformationen (z.B. Mahnungen).
Diese Daten werden für Zwecke der Besorgung des vertragsgegenständlichen
Dienstes und der damit in Zusammenhang stehenden Leistungen verarbeitet.
Im für Verrechnungszwecke notwendigen Ausmaß können Vermittlungsdaten
gespeichert und übermittelt werden. Die Daten werden spätestens
mit Beendigung des Vertragsverhältnisses gelöscht, sofern sie
nicht noch für Verrechnungszwecke benötigt werden. Soweit technisch
erforderlich, werden Inhaltsdaten zum Zwecke der Erbringung des Dienstes
im erforderlichen Mindestausmaß im Sinne von § 95 TKG gespeichert.
2.7 tele-select ergreift alle dem Stand der Technik entsprechenden, erprobten
und marktüblichen Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten
zu schützen. tele-select ist jedoch nicht dafür verantwortlich,
wenn es jemandem gelingt, auf rechtswidrige Art und Weise an diese Daten
heranzukommen und sie weiter zu verwenden. Die Geltendmachung von Schäden
des Auftraggebers oder Dritter gegenüber tele-select ist bei bloß
leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Der Auftraggeber verpflichtet
sich, sich bei der Nutzung der von tele-select angebotenen Dienste und
Datenleitungen an die österreichischen und internationalen Rechtsvorschriften
zu halten und diese Verpflichtung auch seinen Vertragspartnern aufzuerlegen
und alle technisch und organisatorisch möglichen Maßnahmen
zu ergreifen, um die gesetzwidrige Verwendung der angebotenen Dienste
oder Datenleitungen zu unterbinden.
2.8 Generell nicht erlaubt sind: Erotikangebote, Ad-Servers, Betrieb von
IRC-, Eggdrop oder Chat-Servern, Freemail-Services, MP3- oder Musikdownloads,
reine Downloadsites oder vergleichbarem.
2.9 Für Webhosting Kunden gilt als vereinbart, dass der Traffic-Verbrauch
bis auf weiteres unlimitiert ist. tele-select behält sich das Recht
vor diesen Service bei einem zu hohen Traffic zu ändern.
2.10 Der Auftraggeber verpflichtet sich bei der Nutzung von Internet-Netzwerkdienstleistungen
die Internet-Netiquette einzuhalten, jene Verhaltensstandards, denen sich
die Internet-Benützer weltweit freiwillig unterwerfen (insbesondere
dem Verbot der Belästigung oder Verängstigung anderer Benutzer,
dem Verbot von Massenmails vor allem kommerziellen - ausgenommen Profi-Email
- oder pornographischen Inhalts -"Spamming" und dem Verbot des
Missbrauchs von Netzzugängen durch widmungsfremde Nutzung). Ein wiederholter
Verstoß berechtigt tele-select zur Einschränkung des betroffenen
Angebotes oder zur Kündigung des Vertrages, wobei der Aufwand zur
Bearbeitung der Beschwerden verrechnet wird. tele-select weist die Auftraggeber
darauf hin, dass das sinngemäß auch für die Benutzungsregeln
anderer Systeme gilt, auf die via Netzzugang zugegriffen werden kann.
Die Benutzung anderer Netze und Telekommunikations-Kanäle unterliegt
den Nutzungsbeschränkungen der jeweiligen Betreiber (Worldsoft, Colt,
Telekom, Mobilkom usw.). Ebenso kann es durch Maßnahmen gegen belästigende
E-Mails zu Beschränkungen der E-Mail-Erreichbarkeit kommen.
2.11 Bei Firewalls/VPN, die von tele-select aufgestellt und/oder überprüft
werden, geht tele-select prinzipiell mit größtmöglicher
Sorgfalt im Rahmen des jeweiligen Stands der Technik vor. Der Auftraggeber
wird aber darauf hingewiesen, dass eine absolute Sicherheit von Firewall-Systemen
nicht gewährleistet werden kann. tele-select haftet auch hier nur
für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seiner
Mitarbeiter. Die Schadenersatzpflicht bei bloß leichter Fahrlässigkeit
ist ausgeschlossen.
Sofern erforderlich, sorgt der Kunde eigenverantwortlich für die
Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes bei der Inanspruchnahme
des Dienstes.
tele-select ist berechtigt, seine dem Kunden erbrachte Leistungen in die
Referenzliste aufzunehmen.
Übermittelt ein Kunde über tele-select personenbezogene Daten,
trägt er diesbezüglich die Verantwortung nach dem Datenschutzgesetz.
Bei Verwendung von Speichereinrichtungen des Bereitstellers gilt er als
Auftraggeber im Sinne des Datenschutzgesetzes.
Stellt ein Kunde über ein "Schwarzes Brett", eine Datenbank,
eine Homepage oder über sonstige Systeme oder Einrichtungen Informationen
oder Daten Dritten öffentlich abrufbar zur Verfügung, hat er
die Stellung des Medieninhabers im Sinne des Mediengesetzes. Der Kunde
hat ein Impressum zu erstellen, welches für alle Abrufer sichtbar
die Anschrift des Anschlussinhabers enthalten muss. Sofern es sich bei
einem Internetauftritt (Homepage) um eine kommerziellen Auftritt handelt,
verpflichtet sich der Kunde, seine gültigen AGB dort zur Verfügung
zu stellen (Informationspflicht lt. § 5 Abs. 1 E-Commerce-Gesetz).
Stellt ein Kunde über eine persönliche "Homepage"
Daten zur Abfrage durch Dritte zur Verfügung oder verbreitet er auf
andere Art Inhalte, hat er die anwendbaren gesetzlichen Regelungen sowie
die Bestimmungen betreffend "Illegale und schädigende Inhalte"
(Verhaltenskodex) einzuhalten; der Kunde ist für den Inhalt der Homepage
bzw. der zur Abfrage bereitgestellten Daten allein verantwortlich. Der
Kunde hat den Bereitsteller schad- und klaglos zu halten, falls der Bereitsteller
für derartige Inhalte zur Verantwortung gezogen wird.
Der Kunde verfügt über alle Berechtigungen hinsichtlich Wort-,
Bild-, Ton- und sonstigen Materials, das er dem Betreiber zur Erstellung
einer Homepage zur Verfügung stellt, widrigenfalls der Kunde den
Bereitsteller für alle entstehenden Schäden schad- und klaglos
hält.
Bei Inhalten, die geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich zu gefährden
oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen, ist durch technische Vorkehrungen
oder in sonstiger geeigneter Weise Vorsorge zu treffen, dass die Übermittlung
an oder die Kenntnisnahme durch den Schutzwürdigen ausgeschlossen
ist.
Gibt es Sperreinrichtungen, wonach Kindern oder Jugendlichen der Zugang
zu gewissen Inhalten verwehrt ist, so liegt es in der Verantwortung des
Erziehungsberechtigten, die Zutrittsbeschränkung zu überwachen.
Personen, die nicht volljährig sind, ist der Zugang zum Internet
nur unter Aufsicht von Erziehungsberechtigten zu gewähren.
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| ^TOP^ Angebote,
Abschlüsse, Vertragsbeginn und -Dauer |
| 1.1 Die Angebote von tele-select sind stets freibleibend,
soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
Treten nach Vertragsschluss aber vor Übergabe der Lieferung bzw.
Erfüllung der Leistung technische Neuerungen auf, die bei dieser
Auftragsdurchführung berücksichtigt werden müssen, bleiben
von tele-select preisliche Änderungen vorbehalten. Verzichtet der
Kunde ausdrücklich auf die Integration der technischen Neuerung für
diese Auftragsdurchführung und ist der Auftrag dennoch nach Ansicht
von tele-select noch durchführbar, dann verbleibt es bei der bisherigen
Preisvereinbarung. In diesem Falle wird jedoch tele-select vom Kunden
für jegliche Haftung wegen Nichtbeachtung der technischen Neuerung
(z.B. fehlende Marktgängigkeit, fehlende Eignung für den bestimmten
Zweck, etc.) freigestellt.
1.2 tele-select behält sich das Recht Aufwendungen aus Recherchen,
Vorgesprächen und/oder Angebotslegung sowie Kilometerleistungen bei
nicht zustande kommen eines Auftrages in Rechnung zu stellen.
1.3 Bei Aufträgen in Höhe von mehr als EURO 900,00 (Nettowert)
gilt die branchenübliche Drittelzahlung. Kunden sind verpflichtet
auf Anforderung von tele-select eine Anzahlung von 30% der festgelegten
Auftragssumme, oder in Ermangelung einer solchen Festlegung 30% des von
den Parteien vorläufig eingeschätzten Auftragswertes, zu leisten.
Der Auftrag wird erst nach Eingang des Anzahlungsbetrages auf dem Konto
von tele-select bearbeitet. Im Falle einer Unmöglichkeit der Lieferung
oder Leistung wird der Anzahlungsbetrag erstattet. In weiterer Folge wird
der Rest nach in zwei weiteren Zahlungen von 30% vorgeschrieben.
1.4 Angebote die von tele-select schriftlich an Kunden gestellt werden
und vom Kunden nicht schriftlich während der Gültigkeit des
Angebotes unterfertig retourniert werden, werden bei Auftragserteilung
automatisch nach Aufwand und zum üblichen Stundensatz verrechnet.
1.5 Soweit Angestellte von tele-select mündliche Nebenabreden treffen
oder Zusicherungen abgeben, die über den Umfang und Inhalt des abgeschlossenen
Vertrages hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung
von tele-select.
1.6 Jeder vom Kunden abgesandte (Bestellung über ein Internet-Formular
von www.tele-select.at, per E-Mail, Fax oder anderweitig
) oder ausgesprochene
Auftrag bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Bestätigung durch
tele-select. Die Auftragsbestätigung kann per Fax, E-Mail oder Briefpost
erfolgen, oder gilt, wenn eine solche nicht erteilt wird, durch die Ausführung
der Lieferung oder Leistung oder durch Rechnungsstellung als erteilt.
1.7 Ein Vertrag mit Telekommunikationsdienstleistungen kommt zustande
durch Annahme des Antrages durch die tele-select. Die Annahme erfolgt
durch Zugang eines Bestätigungsschreibens oder durch Ausführung
des erteilten Antrages (konkludente Annahme) durch die teleselect. Grundlage
hierfür ist jedoch die Überweisung der Sicherstellung. Bei negativer
Bonitätsprüfung behält sich die teleselect vor, den Anschluss
einzuschränken, und/oder die Sicherstellung zu erhöhen.
1.8 Verträge aus Telekommunikationsdiensten werden auf unbestimmte
Zeit, jedoch für mindestens 24 Monate abgeschlossen. Die Kündigungsfrist
beträgt 2 Monate. Jeder Partner hat das Recht jederzeit eine neues
Mobiltelefon zum Vorzugspreis zu erhalten. Dieses wir ihm per Nachnahme
zuzüglich Porto zugesandt. Allerdings verpflichtet er sich dazu pro
neuem Telefon 24 Grundentgelte zu leisten. Sollte er den Vertrag auflösen
bevor diese 24 Grundentgelte beglichen sind, so müssen die restlichen
Grundentgelte bei Vertragsauflösung bezahlt werden. Wird bei Vertragsübernahme
eine Bindung übernommen, so muss diese angerechnet werden. Bei Vertragsauflösung
muss das Telefon vom Partner übernommen werden. Die Sicherstellung
wird nach Eingang der letzten Rechnung Rücküberwiesen. Anspruch
auf Verzinsung steht nicht zu.
|
| ^TOP^ Liefer-
und Leistungszeit |
| 2.1 tele-select ist bemüht, die angegebenen
Liefer- und/oder Leistungsfristen sowie Termine einzuhalten. Mangels ausdrücklicher
Garantie haben sie gleichwohl nur die Bedeutung dem Kunden einen ungefähren
Anhaltspunkt für den Liefer- und/oder Leistungszeitpunkt zu geben.
2.2 Wurde eine Drittel Zahlung vereinbart, behält sich tele-select
das Recht vor, bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen, jegliche Entwicklungen
bzw. Freischaltung bei Telekommunikationslösungen einzustellen bis
die vereinbarten Zahlungen bei tele-select eingelangt sind. Damit verlängern
sich automatisch die Liefer- und/oder Leistungszeit oder -termine um diese
Verzögerungen.
2.3 Soweit ausnahmsweise schriftlich Liefer- und/oder Leistungsfristen
oder -termine verbindlich vereinbart sind, haben diese nur Gültigkeit,
wenn im Zeitpunkt einer solchen schriftlichen Zusage alle kaufmännischen
und technischen Einzelheiten endgültig geklärt sind.
2.4 Erfüllt der Kunde Mitwirkungspflichten nicht oder wird tele-select
an der Lieferung und/oder Leistung durch unvorhergesehene oder außergewöhnliche
Störungen im Betriebsablauf oder bei Verzögerungen von Vorliefer-
und/oder -leistungspflichtigen oder durch Arbeitskämpfe gehindert,
so verlängert sich die Liefer- und/oder Leistungszeit oder -termine
um eine angemessene Frist.
2.5 Gerät tele-select in Verzug, so hat der Kunde tele-select eine
angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen zu setzen. Nach deren ergebnislosen
Ablauf besteht ein Rücktrittsrecht, wenn die Nachfristsetzung mit
der ausdrücklichen schriftlichen Erklärung verbunden wurde,
dass der Kunde nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Lieferung oder
Leistung ablehne und weiter die gesetzte Nachfrist durch Verschulden von
tele-select nicht eingehalten wurde.
2.6 Eine Kündigung muss tele-select - falls im Vertrag nichts anderes
bestimmt ist - mindestens einen Monat vor dem Tag, an dem sie wirksam
werden soll, zugehen. Ein Webspacevertrag mit jährlicher Gebühr
gilt immer für das laufende Jahr beginnend mit dem Bestelldatum.
Webspaceverträge werden immer jährlich abgeschlossen und können
nur auf das Ende des laufenden Jahres gekündet werden. Kündigungen
müssen immer 1 Monat vor Ablauf des laufenden Vertrag-Jahres gekündigt
werden. Kündigt einer der beiden Vertragspartner nicht, verlängert
sich das Vertragsverhältnis automatisch auf die gleiche Nutzungsdauer
erneut. Bei einer Verlängerung des Nutzungsverhältnisses gelten
dann jeweils die aktuellen Nutzungspreise laut der dann jeweilig gültigen
Preisliste von tele-select (die Preisliste kann jederzeit von tele-select
angefordert werden) zum jeweils darauf folgenden Jahr. Bei Beendigung
des Nutzungsverhältnisses, gleich aus welchem Grunde immer, ist tele-select
berechtigt, aber nicht verpflichtet, sämtliche vom Benutzer eingegebenen
Daten, soweit sie in seinen Rechnern gespeichert sind, ohne vorherige
Ankündigung zu löschen.
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| ^TOP^ Preise |
| 3.1 Alle Preise verstehen sich, wenn nicht anders
ausgewiesen, exklusive Umsatzsteuer. Die zum Zeitpunkt der Lieferung und/oder
Leistung gültige Umsatzsteuer wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3.2 Die Preise verstehen sich in der Währung EURO. Zahlt der Kunde
in einer anderen Währung, dann hat diese Zahlung nur dann befreiende
Wirkung, wenn bei tele-select ohne Abzug von etwaigen Fremdwährungs-
und/oder Auslandszahlungszuschlägen bzw. -gebühren der Vertragspreis
in EURO bei der Zahlstelle für tele-select gutgeschrieben wurde.
3.3 Skonti werden nur dann gewährt, wenn vorher vertraglich vereinbart,
ansonsten werden sie ausnahmslos angemahnt.
|
| ^TOP^ Gültigkeit
der Preisliste von tele-select |
| Die jeweils aktuellen Preise gelten für alle
vertraglichen Vereinbarungen von tele-select mit Kunden, soweit in den
jeweiligen Einzelverbindungen nicht ausdrücklich ein gesonderter
Preis vereinbart wurde. Der Kunde erkennt an, dass er bei der Unterzeichnung
seiner Einzelvereinbarung mit tele-select Kenntnis von den aktuellen Preisen
hatte und deren Bemessungen für die Leistungen von tele-select akzeptiert
hat. Bei Änderungen der Preise durch Aktualisierung auf der Website
von tele-select haben die aktualisierten Preise auch für laufende
Vereinbarungen Gültigkeit, wobei auch diese aktualisierten Preise
vom Kunden als anerkannt gelten, wenn der Kunde nicht binnen eines Monats
seit Veröffentlichung dieser aktualisierten Preise in der Website
von tele-select die Kündigung seiner Vereinbarung mit tele-select
ausgesprochen hat. Der Widerspruch des Kunden gegen die neuen höheren
Preise gilt als Kündigung des Vertragsverhältnisses zum nächst
zulässigen Zeitpunkt. |
| ^TOP^ Modalitäten
bei Umsatzbeteiligungen |
| 5.1 Bei gegenseitigen Vermittlungsgeschäften
werden sich tele-select und der Kunde als Vertragspartner gegenseitig
monatlich, jeweils bis zum 15. des Monats, nach entsprechender Mitteilung
des anderen Vertragspartners über die Nettoumsatzzahlen aus so vermittelten
Drittaufträge entsprechend Rechnung legen. Jede Vertragspartei steht
für die Kontrolle und Ermittlung des Umsatzes der anderen Vertragspartei
ein Auskunftsanspruch zu, der jederzeit und ohne Vorliegen von Anhaltspunkten
mit Hilfe eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters in der Form
durchgesetzt werden kann, dass die andere Vertragspartei diesen, von der
Anspruchstellenden Vertragspartei beauftragten Personen, Einblick in alle
mit Auftragsbearbeitungen und -abwicklungen betroffenen Geschäftsunterlagen
sowie deren buchhalterischen Erfassungen zu gewähren hat. Wenn diese
Einsichtspersonen sich gegenüber der so geprüften Firma zu Verschwiegenheit
verpflichten, soweit deren Überprüfungen und Erkenntnisse nicht
mit der Ermittlung des für die Beteiligung maßgeblichen Umsatzes
zusammenhängen. Die Kosten der von der Anspruchstellenden Vertragspartei
beauftragten Personen trägt die andere Vertragspartei, wenn sich
nach den vorgenommenen Ermittlungen in der Jahresberechnung eine Abweichung
von mehr als 5 % von dem von der anderen Vertragspartei selbst mitgeteilten
Umsatz ergeben sollte. Ansonsten trägt die Kosten die Anspruchstellende
Vertragspartei. Durch diese Bestimmungen ist der anderen Vertragspartei
nicht der Nachweis verwehrt, dass der fragliche Umsatz tatsächlich
geringer war, als er von der Einsichtsperson festgestellt wurde. Eine
derartige Beanstandung hat jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt
einer entsprechenden Rechnung durch die mit der Rechnung belastete Vertragspartei
zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen ausgeschlossen.
5.2 Bei einer Umsatzbeteiligung von tele-select an den Geschäften
des Kunden wird der Kunde tele-select zur entsprechenden Rechnungslegung
jeweils bis zum 15. des Monats die entsprechenden Umsatzzahlen des Vormonats
mitteilen. tele-select steht für die Ermittlung dieses Umsatzes ein
Auskunftsanspruch zu, der durch tele-select jederzeit und ohne Vorliegen
von Anhaltspunkten mit Hilfe eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters
in der Form durchgesetzt werden kann, dass der Kunde diesen von tele-select
beauftragten Personen Einblick in alle mit Auftragsbearbeitungen und -abwicklungen
betroffenen Geschäftsunterlagen sowie deren buchhalterischen Erfassungen
zu gewähren hat, wenn diese Einsichtspersonen sich gegenüber
dem Kunden zur Verschwiegenheit verpflichten, soweit deren Überprüfungen
und Erkenntnisse nicht mit der Ermittlung des für die Beteiligung
von tele-select maßgeblichen Umsatzes zusammenhängen. Die Kosten
der von tele-select beauftragten Personen trägt der Kunde, wenn sich
nach den Vorgenommenen Ermittlungen in der Jahresberechnung eine Abweichung
von mehr als 5 % von dem vom Kunden selbst mitgeteilten Umsatz ergeben
sollte. Ansonsten trägt die Kosten tele-select. Durch diese Bestimmungen
ist dem Kunden nicht der Nachweis verwehrt, dass der fragliche Umsatz
tatsächlich geringer war, als er von der Einsichtsperson festgestellt
wurde. Eine derartige Beanstandung hat jedoch innerhalb von zwei Wochen
nach Erhalt einer entsprechenden Rechnung von tele-select durch den Kunden
gegenüber tele-select zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist sind
Einwendungen ausgeschlossen. |
| ^TOP^ Zahlungsbedingungen |
| 6.1 Sämtliche Zahlungen sind sofort nach Erhalt
der Rechnung und Empfangnahme der Ware und/oder Leistung, ohne jeden Abzug
und ohne Übernahme von etwaigen Gebühren für Zahlungsabwicklungen
durch tele-select per Abbuchungsauftrag für Lastschriften, gegen
Vorkasse durch Überweisung auf die angegebene Zahlstelle von tele-select,
per Kreditkarte (wobei diverse Sicherheitsstandards zur Übertragung
von entsprechenden Daten angeboten werden können) oder bei Lieferung
durch Nachnahme gegen Barzahlung zu entrichten, soweit keine Ratenzahlung
vereinbart wurde. Wechsel werden gar nicht angenommen. Bei Bezahlung per
Kreditkarte wird tele-select innerhalb von 7 Tagen dem Kreditkarten-/
Girokonto des Kunden den Rechnungsbetrag belasten. Die Lieferung und/oder
Leistung an Neukunden erfolgt grundsätzlich gegen Vorkasse mit den
vorgenannten Zahlungsmitteln.
6.2 Bei nicht rechtzeitiger Zahlung kann tele-select Zinsen von 3% über
dem jeweiligen Diskontsatz der österreichischen Staatsbank ohne Mahnung
und Schadensnachweis berechnen; die Geltendmachung eines weiteren Schadens
sowie der Rechte aus dem ABGB (Bürgerliches Gesetzbuch der Bundesrepublik
Österreich) bleibt vorbehalten, alle Ansprüche aus diesem und/oder
anderen Geschäften, auch soweit sie noch nicht fällig sind,
gegenüber dem Kunden sofort geltend machen, Lieferungen und/oder
sonstige Leistungen von tele-select aus diesem oder anderen Aufträgen
bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher noch offener
Ansprüche von tele-select aus diesem oder anderen Aufträgen
durch den Kunden zurückbehalten und angemessene Sicherheitsleistung
verlangen.
(a) Bei Zahlungsverzug ist tele-select berechtigt, bei Web-Kunden die
Website bei Telekommunikations-Kunden den Vertrag zu sperren. Für
die Dauer der Sperrung entfällt die Pflicht des Kunden zur Zahlung
der monatlichen Entgelte nicht.
(b) Im Falle des Zahlungsverzuges darf tele-select von dem betreffenden
Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der
österreichischen Staatsbank berechnen. Das Recht auf Geltendmachung
einer höheren Zinslast bleibt davon unberührt.
(c) Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der
Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte
oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt,
mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der das monatliche
Grundentgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann die tele-select
das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen
und sämtliche Leistungen löschen bzw. zurücknehmen, auch
wenn diese nicht oder auch teilweise bezahlt wurden.
(d) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges
bleibt tele-select vorbehalten.
(e) Monatliche Entgelte sind 3 Monate im Voraus zu zahlen beginnend mit
dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, dies gilt auch für
die Entgelte der jährlich wiederkehrenden, andauernden und/oder wiederholenden
Leistungen (so z.B. Serviceverträge, Webspace etc...).
(f) Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige Entgelte (Verkehrsgebühren),
sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.
(g) Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der
Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung
auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.
(h) Behauptet der Kunde, dass ihm berechnete Gebühren nicht von ihm
oder Dritten verursacht worden sind, so stellt tele-select diesem auf
Anforderung entsprechend dem vertraglich vereinbarten Abrechnungsmodus
die Abrechnungsdaten/ Verbindungsdaten zur Verfügung. tele-select
weist - sofern die Rechnung bestritten wird - nach, dass die geschuldete
Leistung bereitgestellt, technisch einwandfrei erbracht und richtig berechnet
war.
6.3 Erhält tele-select nach Vertragsabschluß Kenntnis von Tatsachen
über eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse
des Kunden, die nach pflichtmäßigem kaufmännischem Ermessen
geeignet sind, den Anspruch von tele-select auf die Gegenleistung zu gefährden
- hierzu zählen insbesondere der Antrag auf Eröffnung eines
Vergleichs-, Konkurs- oder Gesamtvollstreckungsverfahrens oder die Durchführung
von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden -, so kann tele-select
bis zum Zeitpunkt der Leistung des Kunden von diesem die Stellung einer
geeigneten Sicherheit binnen angemessener Frist oder die Leistung bei
Gegenleistung verlangen. Kommt der Kunde dem berechtigten Verlangen von
tele-select nicht oder nicht rechtzeitig nach, so kann tele-select vom
Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung
verlangen. In dieser Situation kann tele-select auch sämtliche Beträge
- auch etwa gestundete Summen - sofort zur Zahlung fällig stellen.
6.4 Den Ansprüchen von tele-select gegenüber ist die Geltendmachung
von Zurückbehaltungsrechten oder Aufrechnungen sowie die Einrede
des nicht oder mangelhaft erfüllten Vertrages ausgeschlossen, es
sei denn, dass die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt ist. Dem Kunden ist insoweit die abgesonderte Geltendmachung
seiner Rechte freigestellt.
6.5 Die Entgeltforderungen des Bereitstellers werden bei Zahlung mit Erlagschein
mit Zugang der Rechnung fällig, sofern in der Rechnung keine andere
Fälligkeit angegeben ist. Bei Zahlung mit Erlagschein ist der Bereitsteller
ermächtigt, ein monatliches Manipulationsentgelt zu fordern. Beim
Bankeinzugsverfahren wird der Rechnungsbetrag in gleichen zeitlichen Abständen
wie beim Erlagscheinverfahren eingezogen. Allfällige Überweisungskosten
gehen zu Lasten des Kunden. Die Höhe der Verzugszinsen liegt 5 v.
H. über dem jeweils gültig verlautbarten Basiszinssatz. Verzugszinsen
werden nach Ablauf von zwei Monaten nach Fälligkeit des Entgelts
kapitalisiert. Die Mahngebühren werden nach Aufwand berechnet.
Dem Kunden kann für Verrechnungszwecke ein Verrechnungsmerkmal sowie
eine Rechnungsnummer zugeordnet werden. Erfolgt die Zahlung nicht mit
Originalbeleg und ohne Angabe des Verrechnungsmerkmales und der Rechnungsnummer,
so tritt Zahlung erst mit deren Zuordnung ein.
Der Bereitsteller ist berechtigt, Rechnungsendbeträge auf volle zehn
CENT aufzurunden.
Im Falle des Verzugs des Kunden sind vom Kunden alle Inkasso- und Mahnspesen
sowie die für das Einschreiten von Rechtsanwälten einschließlich
der Finanzprokuratur oder Inkassobüros anfallenden Kosten maximal
zu den für diese geltenden Tarife zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung
zu tragen.
Entgelte für die Bereitstellung von Leistungen sind ausschließlich
im Voraus zu bezahlen, außer es wurden schriftlich andere Vereinbarungen
festgehalten.
Werden Entgeltbestandteile in jährlichen Pauschalbeträgen (Grundentgelte,
Pauschalentgelte, sonstige monatliche oder jährliche Entgelte) verrechnet,
so hat der Kunde immer das volle Entgelt für den/das folgende(n)
Monat/Jahr zu bezahlen, in welchem das Vertragsverhältnis beginnt
oder endet. Falls der Kunde das Vertragsverhältnis vor Ablauf der
Jahresfrist auflöst, verfällt dieses Entgelt zur Gänze.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Rückzahlung, auch nicht anteilsmäßig.
Der Bereitsteller ist berechtigt, die Erbringung von Leistungen entweder
von einer angemessenen Sicherheitsleistung oder von einer Vorauszahlung
abhängig zu machen. Die Sicherheitsleistung kann durch Bürgschaftserklärung
oder Bankgarantie oder durch Barerlag erfolgen.
6.6 Bei Verträgen betreffend Telekommunikationsdiensten gilt: Die
Verbindungsentgelte werden monatlich in Rechnung gestellt und werden mit
dem Rechnungslegungsdatum fällig. Alle weiteren Gebühren sind
aus der beigelegten Gebührenliste zu entnehmen. Preisänderungen
der Mobilkom werden rechtzeitig bekannt gegeben. Die Bezahlung der Verbindungsentgelte
erfolgt im Einzugsverfahren. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ihm ein
Einwendungsrecht gegen die Monatsabrechnungen zusteht. Dieses habe er,
bei sonstigem Verlust, binnen 14 Tagen ab Rechnungserhalt durch eingeschriebenen
Brief an die tele-select in Anspruch zu nehmen. Die Rechnungsfälligkeit
wird von allfälligen Einwendungen nicht betroffen. Der Kunde nimmt
weiters zur Kenntnis, dass er nicht berechtigt ist, allfällige Forderungen
gegen die tele-select mit Gebührenforderungen gegenüber der
tele-select gegen sich aufzurechnen. Für den Fall des Zahlungsverzuges
verpflichte sich der Kunde, Verzugszinsen von 14% p. a. vom offenen Betrag,
zuzüglich der Spesen laut Tarifliste für jede Einmahnung des
offenen Betrages zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug von über 14 Tagen
ab Rechnungsdatum behält sich die tele-select das Recht vor den Anschluss
zu sperren. Dafür werden Gebühren laut Preisliste verrechnet.
Bei auftretenden Zahlungsschwierigkeiten behält sich die tele-select
vor den Anschluss einzuschränken, und die Sicherstellung zu erhöhen.
|
| ^TOP^ Gewährleistung |
| 7.1 Gewährleistungsansprüche entstehen
unabhängig vom Verlauf der Frist zur Geltendmachung erst nach ordnungsgemäßer
und vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages.
7.2 Dem Telekommunikationskunden bleibt das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen
der Nachbesserung oder Ersatzlieferung Herabsetzung der Vergütung
oder nach seiner Wahl nach Maßgabe von Ziffer III. 8.1 Rückgängigmachung
des Vertrages zu verlangen.
7.3 Mängelrügen sind unmittelbar tele-select gegenüber
geltend zu machen. Mängel, die bei ordnungsgemäßer Überprüfung
entdeckt werden können, müssen unverzüglich nach Erhalt
der Lieferung und/oder Leistung, spätestens innerhalb von 3 Tagen
und vor Weitergabe der Ware an Dritte schriftlich bei tele-select angezeigt
werden. Versteckte Mängel sind sofort nach Entdeckung, spätestens
innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen zu rügen.
Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend bei Falschlieferung.
7.4 Gibt der Kunde tele-select nicht die Möglichkeit, den gerügten
Mangel zu überprüfen, so verliert er damit etwaige Gewährleistungsansprüche.
7.5 Bei berechtigten Mängelrügen oder Falschlieferungen beschränken
sich die Ansprüche des Kunden auf die Lieferung und/oder Erbringung
mangelfreier bzw. richtiger Ware und/oder Leistung. Weitere Ansprüche
sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
der Geschäftsleitung von tele-select oder deren leitenden Mitarbeiter
beruhen oder Gegenstand einer zugesicherten Eigenschaft sind. In diesen
Fällen darf der Schadensersatz den entstandenen Verlust und den entgangenen
Gewinn nicht übersteigen, den tele-select bei Vertragsschluss unter
Berücksichtigung der Umstände als mögliche Folge hätte
voraussehen können. Beide Vertragsparteien sind berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, falls eine Neu- bzw. Ersatzlieferung und/oder -leistung
unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht tele-select nicht
in der Lage ist, mangelfreie Ware zu liefern und/oder Leistung zu erbringen.
Die Ersatzlieferung und/oder Leistung hat in angemessener Frist zu erfolgen.
Erfolgt sie nicht in angemessener Frist, so beschränken sich die
Rechte des Kunden wiederum auf Rücktritt. Alle Schadensersatzansprüche,
aus welchem Rechtsgrund auch immer, sowie Wandelung und/oder Minderung
sind auch hier - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.
7.6 Die Internetdienstleistungen der tele-select werden im Rahmen der
bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten mit einer
mittleren Durchlasswahrscheinlichkeit im Jahresmittel von 95 % zur Verfügung
gestellt.
7.7 Zeitweilige Störungen der Internetdienstleistungen der tele-select
können sich aus Gründen höherer Gewalt einschließlich
behördlicher Anordnungen, technischer Änderungen an den Anlagen
von tele-select oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen
ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des Internetdienstes
erforderlich sind, ergeben. tele-select wird alle zumutbaren Anstrengungen
unternehmen, um derartige Störungen baldmöglichst zu beseitigen
bzw. auf deren Beseitigung hinzuwirken. tele-select hat Lieferverzögerungen
und Leistungsstörungen auf Grund von innerbetrieblichen Streiks oder
Aussperrungen nicht zu vertreten. Für die Folgen von Mängeln,
Störungen und/ oder Unterbrechungen der Leistungen von tele-select
haftet tele-select nicht, wenn diese von tele-select nicht zu vertreten
sind, insbesondere bei Störungen allgemein zugänglicher Telekommunikationseinrichtungen,
-netze, -dienste, die nicht von tele-select betrieben werden.
7.8 Die vorstehende Ziffer gilt entsprechend für Störungen im
Bereich der Fernmeldeanlagen der österreichischen Telekom AG, der
Mobilkom und anderer Netzbetreiber, die von tele-select zur Erfüllung
der Verpflichtungen aus dem Kundenverhältnis benutzt werden.
7.9 Hat tele-select die jeweilige Störung zu vertreten oder dauert
diese länger als 24 Stunden an, ist der Kunde zur anteiligen Minderung
des periodischen Nutzungsentgeltes berechtigt. Weitergehende Rechte, insbesondere
Schadenersatzansprüche, sind in dem in Ziffer III.8.3 bestimmten
Umfang ausgeschlossen.
7.10 Werden Zusatzdienstleistungen gemäß der Leistungsbeschreibung
von tele-select durch Kooperationspartner erbracht, entsteht ein unmittelbares
Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Kooperationspartner.
Die Leistung von tele-select beschränkt sich auf die Bereitstellung
des technischen Zugangs zu den Endeinrichtungen des Kooperationspartners.
Für Fehlleistungen der von den Kooperationspartnern eingesetzten
Endgeräte sowie für die Erfüllung von dessen Pflichten
haftet tele-select nicht.
7.11 tele-select gewährleistet seinen Kunden, dass neue technische
Erkenntnisse (z.B. neue Versionen) in angemessener Zeit umgesetzt werden. |
| ^TOP^ Unmöglichkeit,
Verzug, Verpflichtungen und sonstige Haftung |
| 8.1 Der Kunde kann vom Vertrag nur zurücktreten
wenn tele-select die gesamte Lieferung und/oder Leistung vor Gefahrübergang
endgültig unmöglich wird, wenn tele-select sich bei ausdrücklich
garantierten Liefer- und/oder Leistungszeiten in Verzug befindet und tele-select
trotz Setzung einer Nachfrist von mindestens einer Woche durch den Kunden
mit dessen ausdrücklicher Erklärung, dass er nach Ablauf dieser
Frist die Annahme der Lieferung oder Leistung ablehne, die Nachfrist durch
eigenes Verschulden nicht einhält.
8.2 Tritt die Unmöglichkeit oder Lieferungs- und/oder Leistungsverzögerung
während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Kunden ein,
so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.
8.3 Ausgeschlossen sind alle anderen weitergehenden Ansprüche des
Kunden, insbesondere gesetzliche oder vertragliche Ansprüche auf
Ersatz von Schäden jeder Art, insbesondere auch Mangelfolgeschäden,
auch für Verletzungen vertraglicher Nebenpflichten, es sei denn,
dass die Geschäftsleitung von tele-select oder deren leitende Mitarbeiter
vorsätzlich oder grob fahrlässig ihre Pflichten verletzt haben.
8.4 Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden,
dass die Benutzung der tele-select Dienste ausschließlich auf seine
eigene Gefahr erfolgt.
8.5 Der Kunde verpflichtet sich, tele-select im Innenverhältnis von
allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen und klag- und schadlos
zu halten, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen
Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen.
Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsverletzungen.
8.6 Sonstige Pflichten: Beim Internetzugang handelt es sich um eine neue
Technologie, deren wirtschaftliche und technische Weiterentwicklung sowie
rechtliche Beurteilung noch ungeklärt sind. Der Benutzer verpflichtet
sich daher, grundsätzlich bei der Ausübung seiner Nutzung alle
Gesetze und Verordnungen einzuhalten. Der Benutzer erklärt, dass
er alle hier angeführten Punkte bzw. Bestimmungen und Verordnungen
kennt bzw. sich darüber Kenntnisse selbst verschaffen muss und diese
einhält:
a) Netiquette, Acceptable usage policy (NSFNET June 1992) und alle Nutzungsbedingungen
sonst angewählter Systeme.
b) Alle Gesetze und Verordnungen sowie internationale Normen, Postordnungen,
insbesondere der Fernsprechordnung, des Fernmeldegesetzes und des Datenschutzgesetzes
sowie des Urheberrechtsgesetzes.
c) tele-select hat das Recht zur Sperre des Benutzers. Bei Verstößen,
mit ersatzloser Datenlöschung.
d) Schadenersatzverpflichtung des Benutzers bei Missbrauch
e) Der Benutzer akzeptiert den Haftungsausschluss von tele-select für
dem Benutzer entgangene Gewinne.
f) Geheimhaltungsverpflichtung von Passwörtern.
g) tele-select hat das Recht auf die Löschung der Benutzerdaten auch
bei Kündigung dieser Nutzungsvereinbarung.
h) Dass sich die Leistungen von tele-select auf die bloße zur Verfügungsstellung
einer Anschlussmöglichkeit und technischer Einrichtungen, ähnlich
einer Telefonleitung, beschränken. (Auch die Telekom wie auch Mobilkom
haftet nicht für den Inhalt der über ihre Leitung geführten
Gespräche).
i) Geltung der Bestimmungen der Fernsprechordnung BGBl Nr. 276/1966, wobei
jedoch keine Geräte beigestellt werden und dem Benutzer die Stellung
eines Fernsprechteilnehmers zukommt.
j) Zustimmung zur Herausgabe einer öffentlichen Teilnehmerliste mit
Daten.
tele-select hat einen Rechtsanspruch auf Kündigung oder bei außergewöhnlichen
Umständen auf sofortige Beendigung des betreffenden Nutzungsverhältnisses
gegen den Benutzer; tele-select ist in eilbedürftigen Fällen
berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Sperre des Benutzerzugriffs und
die Löschung der eingegebenen Files sofort, ohne ein Verfahrensergebnis
abzuwarten, durchzuführen, ohne dass hierin eine Besitzstörung
gelegen ist. Dies gilt insbesondere, wenn Computerviren, NS-Propaganda,
Waffenpläne, Nachrichten, die gegen ein UN-Embargo verstoßen,
unerlaubte pornographische Darstellungen oder sonst Inhalte entdeckt werden,
deren Vorhandensein qualifiziert unzulässig ist und für tele-select
oder den Benutzer das Risiko von Rechtsnachteilen, zumindest in der Form
der Einleitung von gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Straf-
oder Untersuchungsverfahren, in sich birgt.
8.7 Vergabebedingungen für Domain Namen
Für Kunden, die nicht Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes
sind, gelten zusätzlich auch die Geschäftsbedingungen der NIC.AT
Internet Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft m.b.H. (http://www.nic.at)
und der Internic Software (http://www.internic.at.com/) und/oder der jeweiligen
Registrierungsbehörde für die betreffende Domain (NIC). Sie
haben alle sich daraus ergebenden Verpflichtungen einzuhalten. Kunden
ist es insbesondere untersagt, bei Erlangung eines Domainnamens fremde
Kennzeichenrechte (Namensrecht, Markenrecht etc.) oder sonstige Schutzrechte
zu verletzen. Kunden haben den Bereitsteller hinsichtlich aller derartigen
Verletzungen schad- und klaglos zu halten.
Das Vertragsverhältnis für die Errichtung und Führung der
Domain besteht zwischen dem Auftraggeber und der zuständigen Registrierungsstelle
direkt. Die Registrierungsgebühr, die der Registrierungsstelle zufließt,
ist in den Beträgen, die tele-select dem Auftraggeber verrechnet,
nicht enthalten. tele-select verrechnet für die Durchführung
der Anmeldung, die Einträge auf den Name-Servern und sonstige Dienstleistungen
im Zusammenhang mit Domains Gebühren laut Preisliste. Der Auftraggeber
nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag des Auftraggebers mit tele-select
nicht automatisch endet, wenn einer der Verträge mit tele-select
aufgelöst wird, sondern der Auftraggeber diesen vielmehr eigens bei
tele-select kündigen muss.
tele-select ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain,
etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Auftraggeber
erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten
und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und
wird tele-select diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten.
8.8 Um die missbräuchliche Verwendung von tele-select Teilnehmerdaten
hintan zu halten, verpflichtet sich der Kunde, insbesondere (a) tele-select
Teilnehmerdaten geheim zuhalten und sie in keiner Weise Unbefugten zukommen
zu lassen, (b) jeden Missbrauch von tele-select Teilnehmerdaten zu unterlassen
und zu unterbinden, (c) jeden Verdacht auf Missbrauch von tele-select
Teilnehmerdaten dem tele-select Service Center sofort zu melden, (d) jeden
Schaden zu ersetzen, den er durch Weitergabe oder missbräuchliche
Verwendung von tele-select Teilnehmerdaten schuldhaft veranlasst hat.
Als Missbrauch gilt auch jedes Auskundschaften von Systemfunktionen oder
Daten auf Einrichtungen des Bereitstellers oder auf Einrichtungen bzw.
Datenbanken oder Diensten, die über die tele-select Dienste des Bereitstellers
erreichbar sind.
Missbrauch ist ferner die Bereitstellung von Daten zur Abfrage, die gesetzlichen
Bestimmungen sowie den Bestimmungen "Illegale und schädigende
Inhalte" (Verhaltenskodex) ganz oder teilweise nicht entsprechen.
Der Bereitsteller ist berechtigt, derartige Daten sofort und ohne vorherige
Benachrichtigung des Kunden zu löschen.
Abgefragte Informationen/Daten dürfen nicht entgegen gesetzlichen
Bestimmungen und Verordnungen bzw. entgegen den vom Anbieter der Datenbank
bzw. des Dienstes diesbezüglich erlassenen Bestimmungen verwendet
werden.
Sofern Codes (z.B. PIN Codes), Benutzernamen und/oder Kennworte zur Inanspruchnahme
von Leistungen erforderlich sind, sind diese geheim zu halten und nicht
gemeinsam mit Karten, die den Zugang zum Internet oder Telekommunikationsdiensten
ermöglichen, aufzubewahren. Codes und Kennworte sind auf derartigen
Karten auch nicht zu vermerken.
Werden Leistungen des Betreibers von unberechtigten Dritten unter Verwendung
eines Codes oder Kennwortes in Anspruch genommen, so haftet der Kunde
für alle dadurch anfallenden Entgelte bis zum Eintreffen des Auftrages
zur Änderung des Codes oder Kennwortes oder der Meldung des Verlusts
oder Diebstahls beim Betreiber. |
| ^TOP^ Einzeltätigkeiten |
| 9.1 Bei einer Vereinbarung über Webhosting räumt
tele-select dem Kunden die Möglichkeit einer Öffentlichmachung
und Darstellung seiner Person oder der von ihm vertretenen Firmen ein.
Dem Kunden wird dabei von tele-select das Recht eingeräumt, über
den Server von tele-select auf deren Website im Internet eine eigene Präsentation
zu eröffnen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
tele-select ermöglicht dem Kunden hierfür einen ungehinderten
Datentransfer. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist nicht Gegenstand
eines solchen Vertrages die Einrichtung (Programmierung) und die Pflege
dieser Präsentation durch tele-select für den Kunden. Ebenso
verschafft tele-select dem Kunden durch das Webhosting nicht einen direkten
Zugang zum Internet, sondern ermöglicht vielmehr nur einen ungehinderten
Internetzugang zur Präsentation des Kunden. Der direkte Zugang des
Kunden zum Internet ist von dieser Vertragsart nicht erfasst. Der Kunde
ist verpflichtet, die tele-select Dienste sachgerecht zu nutzen. Er ist
insbesondere verpflichtet,
a) dafür zu sorgen, dass die Netz-Infrastruktur oder Teile davon
nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet
werden,
b) die Zugriffsmöglichkeit auf die tele-select Dienste nicht missbräuchlich
zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen; verstoßen
die Inhalte oder die Gestaltung der Homepage eines Kunden gegen die allgemeinen
Gesetze, so räumt der Kunde tele-select das Recht ein, den Zugang
zu dieser Homepage solange zu sperren, bis der gesetzwidrige Bestandteil
entfernt ist. tele-select ist im Falle einer gesetzwidrigen oder missbräuchlichen
Nutzung der Dienste von tele-select durch den Kunden ebenfalls berechtigt,
diesen ganz oder teilweise von der Nutzung desselben auszuschließen.
Das Recht zur Kündigung bleibt hiervon unberührt,
c) anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen,
insbesondere Passworte geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern
oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, das
Nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben,
d) tele-select innerhalb eines Monats jede durch Erbfall oder sonstige
Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Kunden,
bei nichtrechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften,
nichtrechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts
oder Kundengemeinschaften des Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen,
jede Änderung des Namens des Kunden oder der Bezeichnung, unter der
er in den Betriebsunterlagen tele-select geführt wird, jede Änderung
der Anschrift anzuzeigen.
9.1.1 Verstößt der Kunde gegen die in dieser AGB genannten
Pflichten, ist tele-select sofort und in den übrigen Fällen
nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne
Einhaltung einer Frist zu kündigen.
9.1.2 Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander kann
tele-select im Wege einer Benutzerordnung regeln. Verstöße
gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen tele-select
nach erfolgloser Abmahnung das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung
einer Frist zu kündigen.
9.2 Bei einem Auftrag mit einer Software (Content Management, Online-Shop,
Newsletter oder ähnlichem) wird dem Kunden eine Lizenz gewährt
und auch verrechnet. Die Software ist eine im Eigentum von tele-select
stehende und in dessen Eigentum verbleibende Software, für die das
Recht zur Nutzung durch den Kunden auf die Dauer dieses Vertrages auf
diesen übertragen wird. Mit einem solchen Vertrag wird dem Kunden
gleichzeitig das Recht eingeräumt, die Software über den Server
von tele-select im Internet zu präsentieren (Webhosting) und über
die Internet Oberfläche von tele-select (Website) die Software für
Dritte zugänglich zu machen. Ohne ausdrückliche Vereinbarung
ist nicht Gegenstand eines solchen Vertrages die Einrichtung (Programmierung),
das Beitreiben und die Pflege der Software durch tele-select für
den Kunden.
9.3 Bei einer Vereinbarung über die Erstellung einer Internet-Präsentation
und über die Einrichtung einer Software (Online-Shop, Newsletter
oder ähnlichem) durch tele-select für den Kunden ist ohne ausdrückliche
Vereinbarung nicht Gegenstand eines solchen Vertrages das Webhosting der
durch tele-select erstellten Präsentation bzw. der durch tele-select
eingerichteten Software. Ebenso ist nicht ohne ausdrückliche Vereinbarung
Gegenstand eines solchen Vertrages die Vermietung und das Betreiben sowie
die Pflege der Software durch tele-select für den Kunden. Durch Hardwareausfälle,
Lieferzug oder Umstände die außerhalb des Einflussbereiches
von tele-select fallen, können in keinem Fall Kosten für Verdienstentgang
oder ähnliches übernommen werden. |
| ^TOP^ Urheberrechte
und sonstige Schutzrechte |
10.1 Soweit tele-select für den Kunden oder im Auftrag
des Kunden für Dritte Webpräsentationen erstellt, überträgt
tele-select dem Kunden ein Nutzungsrecht nur für das Medium Internet.
Dieses Nutzungsrecht ist ausschließlich. tele-select ist jedoch gestattet,
das von ihr erstellte Werk jederzeit für eigene Werbezwecke unentgeltlich
zu nutzen.
10.2 Alle weiteren Urheberrechte bleiben vorbehalten. Das in dieser AGB
genannte Nutzungsrecht kann nur mit Zustimmung von tele-select auf Dritte
Übertragen werden.
10.3 Bei Softwarelieferungen ergeben sich der Leistungsinhalt und der Leistungsumfang
alleine aus der Leistungsbeschreibung von tele-select.
10.4 Wird die Entwicklung von Software geschuldet, erhält der Kunde
nur dann das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungs- und
Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis der durch tele-select
durchgeführten Arbeiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
Die Übergabe von Quellcodes erfolgt ebenfalls nur dann, wenn dies ausdrücklich
vereinbart wurde.
10.5 Das Nutzungsrecht an einer von tele-select entwickelten und gelieferten
Software umfasst die Nutzung und die Vervielfältigung für den
vertragsgemäßen und weiter den internen Gebrauch des Kunden.
10.6 Wird von Ziffer III.10.2 abweichend vereinbart, dass das Nutzungsrecht
für eine Software auf Dritte übertragen werden kann, müssen
alle Kopien den Original-Copyright-Vermerk sowie alle sonstigen Schutzvermerke
tragen und dürfen nicht entfernt werden.
10.7 Falls im Zusammenhang mit dem jeweiligen von tele-select erstellten
und gelieferten Vertragsgegenstand Ansprüche wegen der Verletzung eines
Patents, eines Copyrights, eines Schutzrechts, oder eines sonstigen Ausschließlichkeitsrechtes
geltend gemacht werden, ist der Kunde gehalten, tele-select unverzüglich
schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde verpflichtet sich, tele-select
klag- und schadlos zu halten. Der Kunde bestätigt mit seiner Unterzeichnung
der Auftragsbestätigung, mit Annahme der Leistungen oder mit Begleichung
einer Rechnung von tele-select diese AGB.
10.8 Wenn die Nutzung des Vertragsgegenstandes oder von Teilen davon durch
eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist oder wenn nach Auffassung von
tele-select eine Klage wegen Verletzung von Schutzrechten droht, so hat
tele-select das Wahlrecht zwischen folgenden Maßnahmen: den Vertragsgegenstand
so zu ändern, dass er keine Schutzrechte mehr verletzt, dem Kunden
bzw. Berechtigten das Recht zu verschaffen, den Vertragsgegenstand weiter
zu nutzen, den Vertragsgegenstand durch einen anderen zu ersetzen, der keine
Schutzrechte verletzt und der entweder den Anforderungen des Kunden oder
Berechtigten entspricht oder mit dem ersetzten Vertragsgegenstand gleichwertig
ist, den Vertragsgegenstand zurückzunehmen und dem Kunden das gezahlte
Entgelt abzüglich eines angemessenen Betrages für die Nutzung
und den Wertverlust zu erstatten.
10.9 Die vorstehende Verpflichtung entfällt für solche Vertragsgegenstände,
bei denen die Schutzrechtsverletzung auf einem vom Kunden oder Dritten stammenden
Konzept oder darauf beruht, dass der Vertragsgegenstand vom Kunden oder
einem Dritten geändert oder zusammen mit nicht von tele-select gelieferten
Vertragsgegenständen betrieben wurde. |
| ^TOP^ Rücktritt |
Zusätzlich zu den bisher genannten Rücktrittsrechten
gilt als vereinbart:
tele-select ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
a) der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen trotz qualifizierter Mahnung
und Setzung einer Nachfrist von 30 Tagen ganz oder auch nur teilweise in
Verzug ist
b) der Auftraggeber gegen eine sonstige wesentliche Bestimmung des Vertrages
oder dieser AGB verstößt oder gegen die AGB der Mobilkom bzw.
der Telekom bei Telekommunikationsverträgen.
c) über das Vermögen des Auftraggebers ein Ausgleichs-, Konkurs
oder Vorverfahren eröffnet wird, oder die Eröffnung eines derartigen
Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird
d) der Auftraggeber bei Vertragsabschluß unrichtige Angaben macht
oder Umstände verschwiegen hat, deren Kenntnis tele-select vom Abschluss
des Vertrages abgehalten hätte
e) wenn die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung
der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich
oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird
f) wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers
entstanden sind und dieser trotz Aufforderung von tele-select weder Vorauszahlung
leistet noch vor Lieferung oder Weiterführung der Leistung eine taugliche
Sicherheit erbringt
g) wenn der Nutzer wiederholt gegen die "Netiquette" und die allgemein
akzeptierten Standards der Netzbenutzung verstößt, wie auch durch
ungebetenes Werben und spamming (aggressives direct-mailing), die Benutzung
des Dienstes zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten,
Belästigungen oder zur Schädigung anderer Teilnehmer
h) der Nutzer einen im Verhältnis zu dem mit ihm vereinbarten Datenvolumen
überproportionalen Datentransfer aufweist oder der Nutzer Dienste übermäßig
in Anspruch nimmt im Falle einer nicht von tele-select verschuldeten, im
Einflussbereich des Auftraggebers begründeten vorzeitigen Auflösung
des Vertrages aus welchem Grund auch immer, steht tele-select mit Fälligkeit
vom Tage der Vertragsauflösung und unabhängig vom Verschulden
des Auftraggebers prompt ein pauschalierter Schadenersatz in Höhe des
vom Zeitpunkt des Vertragsrücktrittes bis zum Ablauf der ursprünglich
vereinbarten Vertragsdauer zustehenden Vertragsentgeltes zu. Im Falle der
Vorauszahlung ist tele-select daher berechtigt, bereits erhaltene Dienstleistungsentgelte
zu behalten. |
| ^TOP^ Schlussbestimmungen |
12.1 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus seinen
Vereinbarungen mit tele-select nicht ohne Zustimmung von tele-select übertragen.
12.2 Sollten einzelne Teile eines Vertrages des Kunden mit tele-select unwirksam
sein oder werden, so bleiben die übrigen Teile davon unberührt
und behalten ihre Gültigkeit. Anstelle einer ungültigen Bestimmung
gilt eine ihrem wirtschaftlichem Zweck möglichst nahe kommende Regelung
als vereinbart.
12.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen
eines Vertrages gelten nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
Das gilt auch für eine Abänderung dieser Schriftformklausel.
12.4 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist der
Gerichtsstand von tele-select. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten
zwischen Vollkaufleuten ist ebenfalls ausschließlich der Gerichtsstand
von tele-select.
12.5 Das Vertragsverhältnis einschließlich der allgemeinen und
besonderen Geschäftsbedingungen wird ausschließlich nach dem
Recht der Bundesrepublik Österreich unter Ausschluss des einheitlichen
UN-Kaufrechts beurteilt, auch bei Fällen mit Auslandsbezug.
12.6 Sollten einzelne Teile der allgemeinen und/oder besonderen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Teile davon unberührt
und behalten ihre Gültigkeit. Anstelle einer ungültigen Bestimmung
gilt eine ihrem wirtschaftlichem Zweck möglichst nahe kommende Regelung
als vereinbart. |
| ^TOP^ Eigentumsvorbehalt |
| 13.1 Sämtliche Lieferungen bleiben bis zur vollständigen
Zahlung im Eigentum des Bereitstellers. |
| |