AGB's

Inhalt der Geschäftsbedingung der TELE-SELECT Manser OG (nachfolgend als tele-select bezeichnet):

Gültigkeit der Geschäftsbedingungen
Vertragsparteien
Allgemeines
tele-select als Vertragspartei und Haftung bei Vermittlungsgeschäft
Angebote, Abschlüsse, Vertragsbeginn und Vertragsdauer
Liefer- und Leistungszeit
Preise
Gültigkeit der Preisliste von tele-select
Modalitäten bei Umsatzbeteiligungen
Zahlungsbedingungen
Gewährleistung
Unmöglichkeit, Verzug, Verpflichtungen und sonstige Haftung
Einzeltätigkeiten
Urheberrechte und sonstige Schutzrechte
Rücktritt
Schlussbestimmungen
Eigentumsvorbehalt


^TOP^Gültigkeit der Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ziffer II. haben Gültigkeit für alle Vermittlungsgeschäfte von tele-select, bei denen tele-select nicht der direkte Vertragspartner ist. Die nachfolgenden besonderen Geschäftsbedingungen in Ziffer III. haben zusätzlich Gültigkeit für alle sonstigen Geschäfte von tele-select mit seinen Kunden, bei denen tele-select direkt als Vertragspartner auftritt. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ziffer II. gelten dabei auch neben den besonderen Geschäftsbedingungen in Ziffer III für alle Direktgeschäfte von tele-select, soweit diese von den Bestimmungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen betroffen sein können und soweit eine Abweichung in diesen besonderen Geschäftsbedingungen oder im Vertrag nicht ausdrücklich festgelegt wurde.
Die hier abgedruckten allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen gelten jeweils in der neuesten Fassung für alle laufenden und künftigen Geschäfte mit Kunden, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichungen von tele-select anerkannt wurden. Mit der Bestellung bzw. Beauftragung durch den Kunden erkennt dieser die nachfolgenden allgemeinen und - soweit einschlägig - die besonderen Geschäftsbedingungen an. Insbesondere erkennt der Kunde bei Nutzung jeglicher Leistungen von tele-select an, dass er mit den nachfolgenden Geschäftsbedingungen einverstanden ist. tele-select kann diese Geschäftsbedingungen jederzeit abändern, wobei solche Änderung sofort ab dem Zeitpunkt der Möglichkeit der Kenntnisnahme Gültigkeit erlangen.
Der Kunde wird aufgefordert, diese Geschäftsbedingungen in periodischen Abständen zu lesen, um Änderungen dieser Geschäftsbedingungen zu erfahren, Bei fortwährender Nutzung von tele-select-Leistungen, gibt der Kunde zum Ausdruck, dass er diese Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat. Diese AGB sind in ihrer jeweilig neuesten Form stets unter http://www.tele-select.at/ nachzulesen.
Bei Dauervertragsverhältnissen (z.B. Telekommunikationsverträge, Webhosting, Kooperationsverträge etc.) werden die Änderungen dieser Geschäftsbedingung dem jeweiligen Kunden mitgeteilt. Ändert tele-select diese Geschäftsbedingungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde das Kundenverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung zum Ende dieser Monatsfrist kündigen. tele-select weist den Kunden auf dieses Kündigungsrecht hin. Kündigt der Kunde nicht, wird die Änderung mit Ablauf dieses Monats wirksam.

^TOP^ Vertragsparteien

Vertragsparteien sind zum einen tele-select als Verwender dieser allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen, zum anderen die Kunden von tele-select, mit denen tele-select in einer direkten vertraglichen Bindung steht. Fördert tele-select als Vermittler lediglich den fremden Vertragsschluss, dann finden die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen nur insoweit für den bestellenden Kunden Anwendung, als dies die Vermittlungstätigkeit von tele-select für diesen Kunden erfordert sowie darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde. Im Übrigen gelten die allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen auch für denjenigen Kunden uneingeschränkt als Vertragspartei, dessen Absatz durch die Vermittlungstätigkeit von tele-select gefördert wurde oder für den eine Absatzförderung durch die Vermittlungstätigkeit von tele-select in Betracht kommt. Diese AGB finden bei allen von tele-select gelieferten, installierten oder zur Verfügung gestellten Leistungen, Geräten, Ideen, Materialien etc. Anwendung.

^TOP^ Allgemeines

1.1 Geschäftsbedingungen des Kunden sind für tele-select und das Vertragsverhältnis mit dem Kunden nur nach ausdrücklichem, schriftlichem Anerkenntnis durch tele-select verbindlich. In Ermangelung eines solchen Anerkenntnisses wird bereits hiermit den Geschäftsbedingungen des Kunden widersprochen. Alle mündlichen oder fernmündlichen Abmachungen sowie Nebenabreden werden ebenfalls nur nach schriftlicher Bestätigung durch tele-select rechtsverbindlich.
1.2 Sofern der Unterzeichner des Auftrages, Angebotes, Auftragsbestätigung bzw. Bestellung sich nicht als Vertreter des Kunden bezeichnet, haftet er neben der Person, Firma oder Organisation, für die er das Geschäft abgeschlossen hat, persönlich als Gesamtschuldner. Als Vertreter versichert der Unterzeichner, zum Abschluss des Geschäftes, zur Übernahme des Geschäftsgegenstandes bzw. zur Abnahme bevollmächtigt zu sein.
1.3 Folgende persönliche Daten des Kunden können von tele-select EDV-mäßig verarbeitet, gespeichert und übermittelt und genutzt werden: Name, Anschrift, Geburtsdatum des Kunden, abgeschlossene Geschäftsvorgänge und Geschäftsgegenstände sowie offene Forderungen, die von tele-select oder von dieser zum Geschäftsabschluss vermittelten Dritten gegen den Kunden zustehen. Die Weitergabe der vorgenannten persönlichen Daten darf an folgende Personen oder Unternehmen erfolgen: Kreditkarteninstitute, Anwaltskanzleien, Inkassoinstitute und Dritte, an die Geschäfte mit den Kunden durch tele-select vermittelt wurden. Eine Weitergabe darf nach dem Bundesdatenschutzgesetz jedoch nur dann erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von tele-select oder der vorstehend genannten Personen oder Unternehmen oder Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch besonders schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Weiter ist dem Kunden bewusst, dass nach Einverständnis auf eine individuelle Einzelanfrage persönliche Daten, die über den vorgenannten Rahmen hinausgehen, abgespeichert und vertraulich von tele-select verwendet werden dürfen.

^TOP^ tele-select als Vertragspartei und Haftung bei Vermittlungsgeschäft

2.1 tele-select ist nur dann Vertragspartei mit dem Ziel des eigenen Vertragsschlusses, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet wurde (Verkäufer, Auftragnehmer, Vertragspartei, Vermieter, tele-select). Im Übrigen ist tele-select als Vermittler mit dem Ziel der Förderung fremden Vertragsschlusses tätig.
2.2 Bei der Vermittlung eines fremden Vertragsschlusses zwischen dem Kunden und einer dritten Vertragspartei haftet tele-select nur für die unveränderte Weitergabe von Kundendaten bzw. von Daten der dritten Vertragspartei, wobei tele-select hier auch nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten haftet. tele-select haftet dagegen weder für die Richtigkeit der vom Kunden bzw. der dritten Vertragspartei überlassenen Daten (z.B. tatsächliche Identität des Vertragspartners mit der in den überlieferten Daten ausgewiesenen Person), noch für die Annahme eines Angebotes, Liefer- oder Leistungsfähigkeit, Rechtzeitigkeit, Mangelfreiheit, Qualität und/oder Vertragsmäßigkeit der Lieferung oder Leistung durch eine dritte Vertragspartei, noch für die Annahme bzw. Abnahme der Lieferung und Leistung sowie auch nicht für die Zahlung, die Rechtzeitigkeit derselben und/oder Zahlungsbonität des Kunden.
2.3 Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm eingestellten und/oder nach seinen Informationen für ihn von tele-select erstellten Webseiten, oder auch vom Kunden selbst erstellten und veröffentlichten Webseiten weder gegen österreichisches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz-, Marken- und Wettbewerbsrecht verstoßen und darüber hinaus auch nicht rassistische, radikale oder pornographische Darstellungen aufweisen. tele-select und deren Partner behalten sich vor, Seiten, die inhaltlich bedenklich erscheinen, von einer Speicherung auf seinem Server auszunehmen. Den Kunden wird tele-select von einer etwa vorgenommenen Löschung der Seiten unverzüglich informieren. Das gleiche gilt, wenn tele-select von dritter Seite aufgefordert wird, Inhalte auf seinen Webseiten zu ändern oder zu löschen, weil sie angeblich fremde Rechte verletzen. tele-select ist berechtigt, solche Webseiten, deren Speicherung auf dem Webserver Rechte Dritter verletzen könnte, von der Festplatte zu löschen oder in anderer geeigneter Weise vom Zugriff durch Dritte auszuschließen. Den Nutzer wird tele-select oder Partner unverzüglich von einer solchen Maßnahme benachrichtigen. Für den Fall, dass der Nutzer den Nachweis erbringen kann, dass eine Verletzung von Rechten Dritter nicht zu befürchten ist, wird tele-select die betroffenen Webseiten Dritter wieder verfügbar machen, sofern die Daten noch verfügbar sind. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten einer Webseite des Nutzers beruhen, stellt der Nutzer tele-select hiermit klag- und schadlos.
2.4 Der Kunde unterliegt bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen (z.B. Strafgesetzbuch, Pornographiegesetz, Jugendschutzgesetze, Verbotsgesetz, Telekommunikationsgesetz, Mediengesetz, Urheberrechtsgesetz, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Persönlichkeitsrechte nach Zivil- und Strafgesetz). Bei Verletzung dieser gesetzlichen Beschränkungen hat der Kunde den Bereitsteller für alle ihm daraus entstehenden Nachteile schad- und klaglos zu halten. Der Bereitsteller ist berechtigt, die Einhaltung von Gesetzen zu überprüfen. Der Kunde verpflichtet sich, tele-select von Privatanklagen wegen übler Nachrede (§ 111 StGB) oder Beleidigung (§ 115 StGB), in Verfahren nach dem Mediengesetz oder dem Urheberrechtsgesetz schad- und klaglos zu halten.
2.5 Die Kosten der Erkennung und Verfolgung der Aktivitäten, der Unterbrechung der Verbindung, jeglicher Reparaturenwerden und jeglicher Aufwende die mit der nachträglichen Instandsetzung anfallen, mit den zum jeweiligen Zeitpunkt von tele-select üblicherweise verrechneten Stundensätzen dem Auftraggeber verrechnet. Dies gilt für alle Vergleichbaren Situationen dieser AGB, für die diese Arbeiten und Aufwendungen notwendig werden.
2.6 Der Bereitsteller ermittelt und verarbeitet als Stammdaten Vorname, Nachname, akademischen Grad, Geburtsdatum, Firma, Branche, Berufsbezeichnung, Adresse, Ansprechpartner bei Firmenanschluss, Telefon-, Fax- und Mobilnummern, Zugangsdaten (Benutzernamen und Passwörter) zu tele-select, Bonität, Zahlungsmodalitäten, Bestelldaten sowie als Vermittlungsdaten aktive und passive Teilnehmernummern, Source und Destination-IP, sämtliche log-files im Rahmen des § 93 TKG, Anschrift des Teilnehmers, Art des Endgerätes, Gebührencode, Gesamtzahl der für den Abrechnungszeitraum zu berechnenden Einheiten, Art, Datum, Zeitpunkt und Dauer der Verbindung, übermittelte Datenmenge, Zahlungsinformationen (z.B. Mahnungen). Diese Daten werden für Zwecke der Besorgung des vertragsgegenständlichen Dienstes und der damit in Zusammenhang stehenden Leistungen verarbeitet. Im für Verrechnungszwecke notwendigen Ausmaß können Vermittlungsdaten gespeichert und übermittelt werden. Die Daten werden spätestens mit Beendigung des Vertragsverhältnisses gelöscht, sofern sie nicht noch für Verrechnungszwecke benötigt werden. Soweit technisch erforderlich, werden Inhaltsdaten zum Zwecke der Erbringung des Dienstes im erforderlichen Mindestausmaß im Sinne von § 95 TKG gespeichert.
2.7 tele-select ergreift alle dem Stand der Technik entsprechenden, erprobten und marktüblichen Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen. tele-select ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn es jemandem gelingt, auf rechtswidrige Art und Weise an diese Daten heranzukommen und sie weiter zu verwenden. Die Geltendmachung von Schäden des Auftraggebers oder Dritter gegenüber tele-select ist bei bloß leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sich bei der Nutzung der von tele-select angebotenen Dienste und Datenleitungen an die österreichischen und internationalen Rechtsvorschriften zu halten und diese Verpflichtung auch seinen Vertragspartnern aufzuerlegen und alle technisch und organisatorisch möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um die gesetzwidrige Verwendung der angebotenen Dienste oder Datenleitungen zu unterbinden.
2.8 Generell nicht erlaubt sind: Erotikangebote, Ad-Servers, Betrieb von IRC-, Eggdrop oder Chat-Servern, Freemail-Services, MP3- oder Musikdownloads, reine Downloadsites oder vergleichbarem.
2.9 Für Webhosting Kunden gilt als vereinbart, dass der Traffic-Verbrauch bis auf weiteres unlimitiert ist. tele-select behält sich das Recht vor diesen Service bei einem zu hohen Traffic zu ändern.
2.10 Der Auftraggeber verpflichtet sich bei der Nutzung von Internet-Netzwerkdienstleistungen die Internet-Netiquette einzuhalten, jene Verhaltensstandards, denen sich die Internet-Benützer weltweit freiwillig unterwerfen (insbesondere dem Verbot der Belästigung oder Verängstigung anderer Benutzer, dem Verbot von Massenmails vor allem kommerziellen - ausgenommen Profi-Email - oder pornographischen Inhalts -"Spamming" und dem Verbot des Missbrauchs von Netzzugängen durch widmungsfremde Nutzung). Ein wiederholter Verstoß berechtigt tele-select zur Einschränkung des betroffenen Angebotes oder zur Kündigung des Vertrages, wobei der Aufwand zur Bearbeitung der Beschwerden verrechnet wird. tele-select weist die Auftraggeber darauf hin, dass das sinngemäß auch für die Benutzungsregeln anderer Systeme gilt, auf die via Netzzugang zugegriffen werden kann. Die Benutzung anderer Netze und Telekommunikations-Kanäle unterliegt den Nutzungsbeschränkungen der jeweiligen Betreiber (Worldsoft, Colt, Telekom, Mobilkom usw.). Ebenso kann es durch Maßnahmen gegen belästigende E-Mails zu Beschränkungen der E-Mail-Erreichbarkeit kommen.
2.11 Bei Firewalls/VPN, die von tele-select aufgestellt und/oder überprüft werden, geht tele-select prinzipiell mit größtmöglicher Sorgfalt im Rahmen des jeweiligen Stands der Technik vor. Der Auftraggeber wird aber darauf hingewiesen, dass eine absolute Sicherheit von Firewall-Systemen nicht gewährleistet werden kann. tele-select haftet auch hier nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seiner Mitarbeiter. Die Schadenersatzpflicht bei bloß leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Sofern erforderlich, sorgt der Kunde eigenverantwortlich für die Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes bei der Inanspruchnahme des Dienstes.
tele-select ist berechtigt, seine dem Kunden erbrachte Leistungen in die Referenzliste aufzunehmen.
Übermittelt ein Kunde über tele-select personenbezogene Daten, trägt er diesbezüglich die Verantwortung nach dem Datenschutzgesetz. Bei Verwendung von Speichereinrichtungen des Bereitstellers gilt er als Auftraggeber im Sinne des Datenschutzgesetzes.
Stellt ein Kunde über ein "Schwarzes Brett", eine Datenbank, eine Homepage oder über sonstige Systeme oder Einrichtungen Informationen oder Daten Dritten öffentlich abrufbar zur Verfügung, hat er die Stellung des Medieninhabers im Sinne des Mediengesetzes. Der Kunde hat ein Impressum zu erstellen, welches für alle Abrufer sichtbar die Anschrift des Anschlussinhabers enthalten muss. Sofern es sich bei einem Internetauftritt (Homepage) um eine kommerziellen Auftritt handelt, verpflichtet sich der Kunde, seine gültigen AGB dort zur Verfügung zu stellen (Informationspflicht lt. § 5 Abs. 1 E-Commerce-Gesetz).
Stellt ein Kunde über eine persönliche "Homepage" Daten zur Abfrage durch Dritte zur Verfügung oder verbreitet er auf andere Art Inhalte, hat er die anwendbaren gesetzlichen Regelungen sowie die Bestimmungen betreffend "Illegale und schädigende Inhalte" (Verhaltenskodex) einzuhalten; der Kunde ist für den Inhalt der Homepage bzw. der zur Abfrage bereitgestellten Daten allein verantwortlich. Der Kunde hat den Bereitsteller schad- und klaglos zu halten, falls der Bereitsteller für derartige Inhalte zur Verantwortung gezogen wird.
Der Kunde verfügt über alle Berechtigungen hinsichtlich Wort-, Bild-, Ton- und sonstigen Materials, das er dem Betreiber zur Erstellung einer Homepage zur Verfügung stellt, widrigenfalls der Kunde den Bereitsteller für alle entstehenden Schäden schad- und klaglos hält.
Bei Inhalten, die geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen, ist durch technische Vorkehrungen oder in sonstiger geeigneter Weise Vorsorge zu treffen, dass die Übermittlung an oder die Kenntnisnahme durch den Schutzwürdigen ausgeschlossen ist.
Gibt es Sperreinrichtungen, wonach Kindern oder Jugendlichen der Zugang zu gewissen Inhalten verwehrt ist, so liegt es in der Verantwortung des Erziehungsberechtigten, die Zutrittsbeschränkung zu überwachen. Personen, die nicht volljährig sind, ist der Zugang zum Internet nur unter Aufsicht von Erziehungsberechtigten zu gewähren.

^TOP^ Angebote, Abschlüsse, Vertragsbeginn und -Dauer

1.1 Die Angebote von tele-select sind stets freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Treten nach Vertragsschluss aber vor Übergabe der Lieferung bzw. Erfüllung der Leistung technische Neuerungen auf, die bei dieser Auftragsdurchführung berücksichtigt werden müssen, bleiben von tele-select preisliche Änderungen vorbehalten. Verzichtet der Kunde ausdrücklich auf die Integration der technischen Neuerung für diese Auftragsdurchführung und ist der Auftrag dennoch nach Ansicht von tele-select noch durchführbar, dann verbleibt es bei der bisherigen Preisvereinbarung. In diesem Falle wird jedoch tele-select vom Kunden für jegliche Haftung wegen Nichtbeachtung der technischen Neuerung (z.B. fehlende Marktgängigkeit, fehlende Eignung für den bestimmten Zweck, etc.) freigestellt.
1.2 tele-select behält sich das Recht Aufwendungen aus Recherchen, Vorgesprächen und/oder Angebotslegung sowie Kilometerleistungen bei nicht zustande kommen eines Auftrages in Rechnung zu stellen.
1.3 Bei Aufträgen in Höhe von mehr als EURO 900,00 (Nettowert) gilt die branchenübliche Drittelzahlung. Kunden sind verpflichtet auf Anforderung von tele-select eine Anzahlung von 30% der festgelegten Auftragssumme, oder in Ermangelung einer solchen Festlegung 30% des von den Parteien vorläufig eingeschätzten Auftragswertes, zu leisten. Der Auftrag wird erst nach Eingang des Anzahlungsbetrages auf dem Konto von tele-select bearbeitet. Im Falle einer Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung wird der Anzahlungsbetrag erstattet. In weiterer Folge wird der Rest nach in zwei weiteren Zahlungen von 30% vorgeschrieben.
1.4 Angebote die von tele-select schriftlich an Kunden gestellt werden und vom Kunden nicht schriftlich während der Gültigkeit des Angebotes unterfertig retourniert werden, werden bei Auftragserteilung automatisch nach Aufwand und zum üblichen Stundensatz verrechnet.
1.5 Soweit Angestellte von tele-select mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den Umfang und Inhalt des abgeschlossenen Vertrages hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung von tele-select.
1.6 Jeder vom Kunden abgesandte (Bestellung über ein Internet-Formular von www.tele-select.at, per E-Mail, Fax oder anderweitig…) oder ausgesprochene Auftrag bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Bestätigung durch tele-select. Die Auftragsbestätigung kann per Fax, E-Mail oder Briefpost erfolgen, oder gilt, wenn eine solche nicht erteilt wird, durch die Ausführung der Lieferung oder Leistung oder durch Rechnungsstellung als erteilt.
1.7 Ein Vertrag mit Telekommunikationsdienstleistungen kommt zustande durch Annahme des Antrages durch die tele-select. Die Annahme erfolgt durch Zugang eines Bestätigungsschreibens oder durch Ausführung des erteilten Antrages (konkludente Annahme) durch die teleselect. Grundlage hierfür ist jedoch die Überweisung der Sicherstellung. Bei negativer Bonitätsprüfung behält sich die teleselect vor, den Anschluss einzuschränken, und/oder die Sicherstellung zu erhöhen.
1.8 Verträge aus Telekommunikationsdiensten werden auf unbestimmte Zeit, jedoch für mindestens 24 Monate abgeschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate. Jeder Partner hat das Recht jederzeit eine neues Mobiltelefon zum Vorzugspreis zu erhalten. Dieses wir ihm per Nachnahme zuzüglich Porto zugesandt. Allerdings verpflichtet er sich dazu pro neuem Telefon 24 Grundentgelte zu leisten. Sollte er den Vertrag auflösen bevor diese 24 Grundentgelte beglichen sind, so müssen die restlichen Grundentgelte bei Vertragsauflösung bezahlt werden. Wird bei Vertragsübernahme eine Bindung übernommen, so muss diese angerechnet werden. Bei Vertragsauflösung muss das Telefon vom Partner übernommen werden. Die Sicherstellung wird nach Eingang der letzten Rechnung Rücküberwiesen. Anspruch auf Verzinsung steht nicht zu.

^TOP^ Liefer- und Leistungszeit

2.1 tele-select ist bemüht, die angegebenen Liefer- und/oder Leistungsfristen sowie Termine einzuhalten. Mangels ausdrücklicher Garantie haben sie gleichwohl nur die Bedeutung dem Kunden einen ungefähren Anhaltspunkt für den Liefer- und/oder Leistungszeitpunkt zu geben.
2.2 Wurde eine Drittel Zahlung vereinbart, behält sich tele-select das Recht vor, bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen, jegliche Entwicklungen bzw. Freischaltung bei Telekommunikationslösungen einzustellen bis die vereinbarten Zahlungen bei tele-select eingelangt sind. Damit verlängern sich automatisch die Liefer- und/oder Leistungszeit oder -termine um diese Verzögerungen.
2.3 Soweit ausnahmsweise schriftlich Liefer- und/oder Leistungsfristen oder -termine verbindlich vereinbart sind, haben diese nur Gültigkeit, wenn im Zeitpunkt einer solchen schriftlichen Zusage alle kaufmännischen und technischen Einzelheiten endgültig geklärt sind.
2.4 Erfüllt der Kunde Mitwirkungspflichten nicht oder wird tele-select an der Lieferung und/oder Leistung durch unvorhergesehene oder außergewöhnliche Störungen im Betriebsablauf oder bei Verzögerungen von Vorliefer- und/oder -leistungspflichtigen oder durch Arbeitskämpfe gehindert, so verlängert sich die Liefer- und/oder Leistungszeit oder -termine um eine angemessene Frist.
2.5 Gerät tele-select in Verzug, so hat der Kunde tele-select eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen zu setzen. Nach deren ergebnislosen Ablauf besteht ein Rücktrittsrecht, wenn die Nachfristsetzung mit der ausdrücklichen schriftlichen Erklärung verbunden wurde, dass der Kunde nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Lieferung oder Leistung ablehne und weiter die gesetzte Nachfrist durch Verschulden von tele-select nicht eingehalten wurde.
2.6 Eine Kündigung muss tele-select - falls im Vertrag nichts anderes bestimmt ist - mindestens einen Monat vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen. Ein Webspacevertrag mit jährlicher Gebühr gilt immer für das laufende Jahr beginnend mit dem Bestelldatum. Webspaceverträge werden immer jährlich abgeschlossen und können nur auf das Ende des laufenden Jahres gekündet werden. Kündigungen müssen immer 1 Monat vor Ablauf des laufenden Vertrag-Jahres gekündigt werden. Kündigt einer der beiden Vertragspartner nicht, verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch auf die gleiche Nutzungsdauer erneut. Bei einer Verlängerung des Nutzungsverhältnisses gelten dann jeweils die aktuellen Nutzungspreise laut der dann jeweilig gültigen Preisliste von tele-select (die Preisliste kann jederzeit von tele-select angefordert werden) zum jeweils darauf folgenden Jahr. Bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses, gleich aus welchem Grunde immer, ist tele-select berechtigt, aber nicht verpflichtet, sämtliche vom Benutzer eingegebenen Daten, soweit sie in seinen Rechnern gespeichert sind, ohne vorherige Ankündigung zu löschen.

^TOP^ Preise

3.1 Alle Preise verstehen sich, wenn nicht anders ausgewiesen, exklusive Umsatzsteuer. Die zum Zeitpunkt der Lieferung und/oder Leistung gültige Umsatzsteuer wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3.2 Die Preise verstehen sich in der Währung EURO. Zahlt der Kunde in einer anderen Währung, dann hat diese Zahlung nur dann befreiende Wirkung, wenn bei tele-select ohne Abzug von etwaigen Fremdwährungs- und/oder Auslandszahlungszuschlägen bzw. -gebühren der Vertragspreis in EURO bei der Zahlstelle für tele-select gutgeschrieben wurde.
3.3 Skonti werden nur dann gewährt, wenn vorher vertraglich vereinbart, ansonsten werden sie ausnahmslos angemahnt.

^TOP^ Gültigkeit der Preisliste von tele-select

Die jeweils aktuellen Preise gelten für alle vertraglichen Vereinbarungen von tele-select mit Kunden, soweit in den jeweiligen Einzelverbindungen nicht ausdrücklich ein gesonderter Preis vereinbart wurde. Der Kunde erkennt an, dass er bei der Unterzeichnung seiner Einzelvereinbarung mit tele-select Kenntnis von den aktuellen Preisen hatte und deren Bemessungen für die Leistungen von tele-select akzeptiert hat. Bei Änderungen der Preise durch Aktualisierung auf der Website von tele-select haben die aktualisierten Preise auch für laufende Vereinbarungen Gültigkeit, wobei auch diese aktualisierten Preise vom Kunden als anerkannt gelten, wenn der Kunde nicht binnen eines Monats seit Veröffentlichung dieser aktualisierten Preise in der Website von tele-select die Kündigung seiner Vereinbarung mit tele-select ausgesprochen hat. Der Widerspruch des Kunden gegen die neuen höheren Preise gilt als Kündigung des Vertragsverhältnisses zum nächst zulässigen Zeitpunkt.

^TOP^ Modalitäten bei Umsatzbeteiligungen

5.1 Bei gegenseitigen Vermittlungsgeschäften werden sich tele-select und der Kunde als Vertragspartner gegenseitig monatlich, jeweils bis zum 15. des Monats, nach entsprechender Mitteilung des anderen Vertragspartners über die Nettoumsatzzahlen aus so vermittelten Drittaufträge entsprechend Rechnung legen. Jede Vertragspartei steht für die Kontrolle und Ermittlung des Umsatzes der anderen Vertragspartei ein Auskunftsanspruch zu, der jederzeit und ohne Vorliegen von Anhaltspunkten mit Hilfe eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters in der Form durchgesetzt werden kann, dass die andere Vertragspartei diesen, von der Anspruchstellenden Vertragspartei beauftragten Personen, Einblick in alle mit Auftragsbearbeitungen und -abwicklungen betroffenen Geschäftsunterlagen sowie deren buchhalterischen Erfassungen zu gewähren hat. Wenn diese Einsichtspersonen sich gegenüber der so geprüften Firma zu Verschwiegenheit verpflichten, soweit deren Überprüfungen und Erkenntnisse nicht mit der Ermittlung des für die Beteiligung maßgeblichen Umsatzes zusammenhängen. Die Kosten der von der Anspruchstellenden Vertragspartei beauftragten Personen trägt die andere Vertragspartei, wenn sich nach den vorgenommenen Ermittlungen in der Jahresberechnung eine Abweichung von mehr als 5 % von dem von der anderen Vertragspartei selbst mitgeteilten Umsatz ergeben sollte. Ansonsten trägt die Kosten die Anspruchstellende Vertragspartei. Durch diese Bestimmungen ist der anderen Vertragspartei nicht der Nachweis verwehrt, dass der fragliche Umsatz tatsächlich geringer war, als er von der Einsichtsperson festgestellt wurde. Eine derartige Beanstandung hat jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt einer entsprechenden Rechnung durch die mit der Rechnung belastete Vertragspartei zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen ausgeschlossen.
5.2 Bei einer Umsatzbeteiligung von tele-select an den Geschäften des Kunden wird der Kunde tele-select zur entsprechenden Rechnungslegung jeweils bis zum 15. des Monats die entsprechenden Umsatzzahlen des Vormonats mitteilen. tele-select steht für die Ermittlung dieses Umsatzes ein Auskunftsanspruch zu, der durch tele-select jederzeit und ohne Vorliegen von Anhaltspunkten mit Hilfe eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters in der Form durchgesetzt werden kann, dass der Kunde diesen von tele-select beauftragten Personen Einblick in alle mit Auftragsbearbeitungen und -abwicklungen betroffenen Geschäftsunterlagen sowie deren buchhalterischen Erfassungen zu gewähren hat, wenn diese Einsichtspersonen sich gegenüber dem Kunden zur Verschwiegenheit verpflichten, soweit deren Überprüfungen und Erkenntnisse nicht mit der Ermittlung des für die Beteiligung von tele-select maßgeblichen Umsatzes zusammenhängen. Die Kosten der von tele-select beauftragten Personen trägt der Kunde, wenn sich nach den Vorgenommenen Ermittlungen in der Jahresberechnung eine Abweichung von mehr als 5 % von dem vom Kunden selbst mitgeteilten Umsatz ergeben sollte. Ansonsten trägt die Kosten tele-select. Durch diese Bestimmungen ist dem Kunden nicht der Nachweis verwehrt, dass der fragliche Umsatz tatsächlich geringer war, als er von der Einsichtsperson festgestellt wurde. Eine derartige Beanstandung hat jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt einer entsprechenden Rechnung von tele-select durch den Kunden gegenüber tele-select zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen ausgeschlossen.

^TOP^ Zahlungsbedingungen

6.1 Sämtliche Zahlungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung und Empfangnahme der Ware und/oder Leistung, ohne jeden Abzug und ohne Übernahme von etwaigen Gebühren für Zahlungsabwicklungen durch tele-select per Abbuchungsauftrag für Lastschriften, gegen Vorkasse durch Überweisung auf die angegebene Zahlstelle von tele-select, per Kreditkarte (wobei diverse Sicherheitsstandards zur Übertragung von entsprechenden Daten angeboten werden können) oder bei Lieferung durch Nachnahme gegen Barzahlung zu entrichten, soweit keine Ratenzahlung vereinbart wurde. Wechsel werden gar nicht angenommen. Bei Bezahlung per Kreditkarte wird tele-select innerhalb von 7 Tagen dem Kreditkarten-/ Girokonto des Kunden den Rechnungsbetrag belasten. Die Lieferung und/oder Leistung an Neukunden erfolgt grundsätzlich gegen Vorkasse mit den vorgenannten Zahlungsmitteln.
6.2 Bei nicht rechtzeitiger Zahlung kann tele-select Zinsen von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der österreichischen Staatsbank ohne Mahnung und Schadensnachweis berechnen; die Geltendmachung eines weiteren Schadens sowie der Rechte aus dem ABGB (Bürgerliches Gesetzbuch der Bundesrepublik Österreich) bleibt vorbehalten, alle Ansprüche aus diesem und/oder anderen Geschäften, auch soweit sie noch nicht fällig sind, gegenüber dem Kunden sofort geltend machen, Lieferungen und/oder sonstige Leistungen von tele-select aus diesem oder anderen Aufträgen bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher noch offener Ansprüche von tele-select aus diesem oder anderen Aufträgen durch den Kunden zurückbehalten und angemessene Sicherheitsleistung verlangen.
(a) Bei Zahlungsverzug ist tele-select berechtigt, bei Web-Kunden die Website bei Telekommunikations-Kunden den Vertrag zu sperren. Für die Dauer der Sperrung entfällt die Pflicht des Kunden zur Zahlung der monatlichen Entgelte nicht.
(b) Im Falle des Zahlungsverzuges darf tele-select von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der österreichischen Staatsbank berechnen. Das Recht auf Geltendmachung einer höheren Zinslast bleibt davon unberührt.
(c) Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der das monatliche Grundentgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann die tele-select das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen und sämtliche Leistungen löschen bzw. zurücknehmen, auch wenn diese nicht oder auch teilweise bezahlt wurden.
(d) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt tele-select vorbehalten.
(e) Monatliche Entgelte sind 3 Monate im Voraus zu zahlen beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, dies gilt auch für die Entgelte der jährlich wiederkehrenden, andauernden und/oder wiederholenden Leistungen (so z.B. Serviceverträge, Webspace etc...).
(f) Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige Entgelte (Verkehrsgebühren), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.
(g) Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.
(h) Behauptet der Kunde, dass ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder Dritten verursacht worden sind, so stellt tele-select diesem auf Anforderung entsprechend dem vertraglich vereinbarten Abrechnungsmodus die Abrechnungsdaten/ Verbindungsdaten zur Verfügung. tele-select weist - sofern die Rechnung bestritten wird - nach, dass die geschuldete Leistung bereitgestellt, technisch einwandfrei erbracht und richtig berechnet war.
6.3 Erhält tele-select nach Vertragsabschluß Kenntnis von Tatsachen über eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die nach pflichtmäßigem kaufmännischem Ermessen geeignet sind, den Anspruch von tele-select auf die Gegenleistung zu gefährden - hierzu zählen insbesondere der Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs-, Konkurs- oder Gesamtvollstreckungsverfahrens oder die Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden -, so kann tele-select bis zum Zeitpunkt der Leistung des Kunden von diesem die Stellung einer geeigneten Sicherheit binnen angemessener Frist oder die Leistung bei Gegenleistung verlangen. Kommt der Kunde dem berechtigten Verlangen von tele-select nicht oder nicht rechtzeitig nach, so kann tele-select vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. In dieser Situation kann tele-select auch sämtliche Beträge - auch etwa gestundete Summen - sofort zur Zahlung fällig stellen.
6.4 Den Ansprüchen von tele-select gegenüber ist die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten oder Aufrechnungen sowie die Einrede des nicht oder mangelhaft erfüllten Vertrages ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Dem Kunden ist insoweit die abgesonderte Geltendmachung seiner Rechte freigestellt.
6.5 Die Entgeltforderungen des Bereitstellers werden bei Zahlung mit Erlagschein mit Zugang der Rechnung fällig, sofern in der Rechnung keine andere Fälligkeit angegeben ist. Bei Zahlung mit Erlagschein ist der Bereitsteller ermächtigt, ein monatliches Manipulationsentgelt zu fordern. Beim Bankeinzugsverfahren wird der Rechnungsbetrag in gleichen zeitlichen Abständen wie beim Erlagscheinverfahren eingezogen. Allfällige Überweisungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Die Höhe der Verzugszinsen liegt 5 v. H. über dem jeweils gültig verlautbarten Basiszinssatz. Verzugszinsen werden nach Ablauf von zwei Monaten nach Fälligkeit des Entgelts kapitalisiert. Die Mahngebühren werden nach Aufwand berechnet.
Dem Kunden kann für Verrechnungszwecke ein Verrechnungsmerkmal sowie eine Rechnungsnummer zugeordnet werden. Erfolgt die Zahlung nicht mit Originalbeleg und ohne Angabe des Verrechnungsmerkmales und der Rechnungsnummer, so tritt Zahlung erst mit deren Zuordnung ein.
Der Bereitsteller ist berechtigt, Rechnungsendbeträge auf volle zehn CENT aufzurunden.
Im Falle des Verzugs des Kunden sind vom Kunden alle Inkasso- und Mahnspesen sowie die für das Einschreiten von Rechtsanwälten einschließlich der Finanzprokuratur oder Inkassobüros anfallenden Kosten maximal zu den für diese geltenden Tarife zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung zu tragen.
Entgelte für die Bereitstellung von Leistungen sind ausschließlich im Voraus zu bezahlen, außer es wurden schriftlich andere Vereinbarungen festgehalten.
Werden Entgeltbestandteile in jährlichen Pauschalbeträgen (Grundentgelte, Pauschalentgelte, sonstige monatliche oder jährliche Entgelte) verrechnet, so hat der Kunde immer das volle Entgelt für den/das folgende(n) Monat/Jahr zu bezahlen, in welchem das Vertragsverhältnis beginnt oder endet. Falls der Kunde das Vertragsverhältnis vor Ablauf der Jahresfrist auflöst, verfällt dieses Entgelt zur Gänze. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Rückzahlung, auch nicht anteilsmäßig.
Der Bereitsteller ist berechtigt, die Erbringung von Leistungen entweder von einer angemessenen Sicherheitsleistung oder von einer Vorauszahlung abhängig zu machen. Die Sicherheitsleistung kann durch Bürgschaftserklärung oder Bankgarantie oder durch Barerlag erfolgen.
6.6 Bei Verträgen betreffend Telekommunikationsdiensten gilt: Die Verbindungsentgelte werden monatlich in Rechnung gestellt und werden mit dem Rechnungslegungsdatum fällig. Alle weiteren Gebühren sind aus der beigelegten Gebührenliste zu entnehmen. Preisänderungen der Mobilkom werden rechtzeitig bekannt gegeben. Die Bezahlung der Verbindungsentgelte erfolgt im Einzugsverfahren. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ihm ein Einwendungsrecht gegen die Monatsabrechnungen zusteht. Dieses habe er, bei sonstigem Verlust, binnen 14 Tagen ab Rechnungserhalt durch eingeschriebenen Brief an die tele-select in Anspruch zu nehmen. Die Rechnungsfälligkeit wird von allfälligen Einwendungen nicht betroffen. Der Kunde nimmt weiters zur Kenntnis, dass er nicht berechtigt ist, allfällige Forderungen gegen die tele-select mit Gebührenforderungen gegenüber der tele-select gegen sich aufzurechnen. Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichte sich der Kunde, Verzugszinsen von 14% p. a. vom offenen Betrag, zuzüglich der Spesen laut Tarifliste für jede Einmahnung des offenen Betrages zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug von über 14 Tagen ab Rechnungsdatum behält sich die tele-select das Recht vor den Anschluss zu sperren. Dafür werden Gebühren laut Preisliste verrechnet. Bei auftretenden Zahlungsschwierigkeiten behält sich die tele-select vor den Anschluss einzuschränken, und die Sicherstellung zu erhöhen.

^TOP^ Gewährleistung

7.1 Gewährleistungsansprüche entstehen unabhängig vom Verlauf der Frist zur Geltendmachung erst nach ordnungsgemäßer und vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages.
7.2 Dem Telekommunikationskunden bleibt das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl nach Maßgabe von Ziffer III. 8.1 Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
7.3 Mängelrügen sind unmittelbar tele-select gegenüber geltend zu machen. Mängel, die bei ordnungsgemäßer Überprüfung entdeckt werden können, müssen unverzüglich nach Erhalt der Lieferung und/oder Leistung, spätestens innerhalb von 3 Tagen und vor Weitergabe der Ware an Dritte schriftlich bei tele-select angezeigt werden. Versteckte Mängel sind sofort nach Entdeckung, spätestens innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen zu rügen. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend bei Falschlieferung.
7.4 Gibt der Kunde tele-select nicht die Möglichkeit, den gerügten Mangel zu überprüfen, so verliert er damit etwaige Gewährleistungsansprüche.
7.5 Bei berechtigten Mängelrügen oder Falschlieferungen beschränken sich die Ansprüche des Kunden auf die Lieferung und/oder Erbringung mangelfreier bzw. richtiger Ware und/oder Leistung. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Geschäftsleitung von tele-select oder deren leitenden Mitarbeiter beruhen oder Gegenstand einer zugesicherten Eigenschaft sind. In diesen Fällen darf der Schadensersatz den entstandenen Verlust und den entgangenen Gewinn nicht übersteigen, den tele-select bei Vertragsschluss unter Berücksichtigung der Umstände als mögliche Folge hätte voraussehen können. Beide Vertragsparteien sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, falls eine Neu- bzw. Ersatzlieferung und/oder -leistung unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht tele-select nicht in der Lage ist, mangelfreie Ware zu liefern und/oder Leistung zu erbringen. Die Ersatzlieferung und/oder Leistung hat in angemessener Frist zu erfolgen. Erfolgt sie nicht in angemessener Frist, so beschränken sich die Rechte des Kunden wiederum auf Rücktritt. Alle Schadensersatzansprüche, aus welchem Rechtsgrund auch immer, sowie Wandelung und/oder Minderung sind auch hier - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.
7.6 Die Internetdienstleistungen der tele-select werden im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten mit einer mittleren Durchlasswahrscheinlichkeit im Jahresmittel von 95 % zur Verfügung gestellt.
7.7 Zeitweilige Störungen der Internetdienstleistungen der tele-select können sich aus Gründen höherer Gewalt einschließlich behördlicher Anordnungen, technischer Änderungen an den Anlagen von tele-select oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des Internetdienstes erforderlich sind, ergeben. tele-select wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um derartige Störungen baldmöglichst zu beseitigen bzw. auf deren Beseitigung hinzuwirken. tele-select hat Lieferverzögerungen und Leistungsstörungen auf Grund von innerbetrieblichen Streiks oder Aussperrungen nicht zu vertreten. Für die Folgen von Mängeln, Störungen und/ oder Unterbrechungen der Leistungen von tele-select haftet tele-select nicht, wenn diese von tele-select nicht zu vertreten sind, insbesondere bei Störungen allgemein zugänglicher Telekommunikationseinrichtungen, -netze, -dienste, die nicht von tele-select betrieben werden.
7.8 Die vorstehende Ziffer gilt entsprechend für Störungen im Bereich der Fernmeldeanlagen der österreichischen Telekom AG, der Mobilkom und anderer Netzbetreiber, die von tele-select zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kundenverhältnis benutzt werden.
7.9 Hat tele-select die jeweilige Störung zu vertreten oder dauert diese länger als 24 Stunden an, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des periodischen Nutzungsentgeltes berechtigt. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind in dem in Ziffer III.8.3 bestimmten Umfang ausgeschlossen.
7.10 Werden Zusatzdienstleistungen gemäß der Leistungsbeschreibung von tele-select durch Kooperationspartner erbracht, entsteht ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Kooperationspartner. Die Leistung von tele-select beschränkt sich auf die Bereitstellung des technischen Zugangs zu den Endeinrichtungen des Kooperationspartners. Für Fehlleistungen der von den Kooperationspartnern eingesetzten Endgeräte sowie für die Erfüllung von dessen Pflichten haftet tele-select nicht.
7.11 tele-select gewährleistet seinen Kunden, dass neue technische Erkenntnisse (z.B. neue Versionen) in angemessener Zeit umgesetzt werden.

^TOP^ Unmöglichkeit, Verzug, Verpflichtungen und sonstige Haftung

8.1 Der Kunde kann vom Vertrag nur zurücktreten wenn tele-select die gesamte Lieferung und/oder Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird, wenn tele-select sich bei ausdrücklich garantierten Liefer- und/oder Leistungszeiten in Verzug befindet und tele-select trotz Setzung einer Nachfrist von mindestens einer Woche durch den Kunden mit dessen ausdrücklicher Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Lieferung oder Leistung ablehne, die Nachfrist durch eigenes Verschulden nicht einhält.
8.2 Tritt die Unmöglichkeit oder Lieferungs- und/oder Leistungsverzögerung während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Kunden ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.
8.3 Ausgeschlossen sind alle anderen weitergehenden Ansprüche des Kunden, insbesondere gesetzliche oder vertragliche Ansprüche auf Ersatz von Schäden jeder Art, insbesondere auch Mangelfolgeschäden, auch für Verletzungen vertraglicher Nebenpflichten, es sei denn, dass die Geschäftsleitung von tele-select oder deren leitende Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig ihre Pflichten verletzt haben.
8.4 Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Benutzung der tele-select Dienste ausschließlich auf seine eigene Gefahr erfolgt.
8.5 Der Kunde verpflichtet sich, tele-select im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen und klag- und schadlos zu halten, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsverletzungen.
8.6 Sonstige Pflichten: Beim Internetzugang handelt es sich um eine neue Technologie, deren wirtschaftliche und technische Weiterentwicklung sowie rechtliche Beurteilung noch ungeklärt sind. Der Benutzer verpflichtet sich daher, grundsätzlich bei der Ausübung seiner Nutzung alle Gesetze und Verordnungen einzuhalten. Der Benutzer erklärt, dass er alle hier angeführten Punkte bzw. Bestimmungen und Verordnungen kennt bzw. sich darüber Kenntnisse selbst verschaffen muss und diese einhält:
a) Netiquette, Acceptable usage policy (NSFNET June 1992) und alle Nutzungsbedingungen sonst angewählter Systeme.
b) Alle Gesetze und Verordnungen sowie internationale Normen, Postordnungen, insbesondere der Fernsprechordnung, des Fernmeldegesetzes und des Datenschutzgesetzes sowie des Urheberrechtsgesetzes.
c) tele-select hat das Recht zur Sperre des Benutzers. Bei Verstößen, mit ersatzloser Datenlöschung.
d) Schadenersatzverpflichtung des Benutzers bei Missbrauch
e) Der Benutzer akzeptiert den Haftungsausschluss von tele-select für dem Benutzer entgangene Gewinne.
f) Geheimhaltungsverpflichtung von Passwörtern.
g) tele-select hat das Recht auf die Löschung der Benutzerdaten auch bei Kündigung dieser Nutzungsvereinbarung.
h) Dass sich die Leistungen von tele-select auf die bloße zur Verfügungsstellung einer Anschlussmöglichkeit und technischer Einrichtungen, ähnlich einer Telefonleitung, beschränken. (Auch die Telekom wie auch Mobilkom haftet nicht für den Inhalt der über ihre Leitung geführten Gespräche).
i) Geltung der Bestimmungen der Fernsprechordnung BGBl Nr. 276/1966, wobei jedoch keine Geräte beigestellt werden und dem Benutzer die Stellung eines Fernsprechteilnehmers zukommt.
j) Zustimmung zur Herausgabe einer öffentlichen Teilnehmerliste mit Daten.
tele-select hat einen Rechtsanspruch auf Kündigung oder bei außergewöhnlichen Umständen auf sofortige Beendigung des betreffenden Nutzungsverhältnisses gegen den Benutzer; tele-select ist in eilbedürftigen Fällen berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Sperre des Benutzerzugriffs und die Löschung der eingegebenen Files sofort, ohne ein Verfahrensergebnis abzuwarten, durchzuführen, ohne dass hierin eine Besitzstörung gelegen ist. Dies gilt insbesondere, wenn Computerviren, NS-Propaganda, Waffenpläne, Nachrichten, die gegen ein UN-Embargo verstoßen, unerlaubte pornographische Darstellungen oder sonst Inhalte entdeckt werden, deren Vorhandensein qualifiziert unzulässig ist und für tele-select oder den Benutzer das Risiko von Rechtsnachteilen, zumindest in der Form der Einleitung von gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Straf- oder Untersuchungsverfahren, in sich birgt.
8.7 Vergabebedingungen für Domain Namen
Für Kunden, die nicht Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, gelten zusätzlich auch die Geschäftsbedingungen der NIC.AT Internet Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft m.b.H. (http://www.nic.at) und der Internic Software (http://www.internic.at.com/) und/oder der jeweiligen Registrierungsbehörde für die betreffende Domain (NIC). Sie haben alle sich daraus ergebenden Verpflichtungen einzuhalten. Kunden ist es insbesondere untersagt, bei Erlangung eines Domainnamens fremde Kennzeichenrechte (Namensrecht, Markenrecht etc.) oder sonstige Schutzrechte zu verletzen. Kunden haben den Bereitsteller hinsichtlich aller derartigen Verletzungen schad- und klaglos zu halten.
Das Vertragsverhältnis für die Errichtung und Führung der Domain besteht zwischen dem Auftraggeber und der zuständigen Registrierungsstelle direkt. Die Registrierungsgebühr, die der Registrierungsstelle zufließt, ist in den Beträgen, die tele-select dem Auftraggeber verrechnet, nicht enthalten. tele-select verrechnet für die Durchführung der Anmeldung, die Einträge auf den Name-Servern und sonstige Dienstleistungen im Zusammenhang mit Domains Gebühren laut Preisliste. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag des Auftraggebers mit tele-select nicht automatisch endet, wenn einer der Verträge mit tele-select aufgelöst wird, sondern der Auftraggeber diesen vielmehr eigens bei tele-select kündigen muss.
tele-select ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Auftraggeber erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird tele-select diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten.
8.8 Um die missbräuchliche Verwendung von tele-select Teilnehmerdaten hintan zu halten, verpflichtet sich der Kunde, insbesondere (a) tele-select Teilnehmerdaten geheim zuhalten und sie in keiner Weise Unbefugten zukommen zu lassen, (b) jeden Missbrauch von tele-select Teilnehmerdaten zu unterlassen und zu unterbinden, (c) jeden Verdacht auf Missbrauch von tele-select Teilnehmerdaten dem tele-select Service Center sofort zu melden, (d) jeden Schaden zu ersetzen, den er durch Weitergabe oder missbräuchliche Verwendung von tele-select Teilnehmerdaten schuldhaft veranlasst hat.
Als Missbrauch gilt auch jedes Auskundschaften von Systemfunktionen oder Daten auf Einrichtungen des Bereitstellers oder auf Einrichtungen bzw. Datenbanken oder Diensten, die über die tele-select Dienste des Bereitstellers erreichbar sind.
Missbrauch ist ferner die Bereitstellung von Daten zur Abfrage, die gesetzlichen Bestimmungen sowie den Bestimmungen "Illegale und schädigende Inhalte" (Verhaltenskodex) ganz oder teilweise nicht entsprechen. Der Bereitsteller ist berechtigt, derartige Daten sofort und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden zu löschen.
Abgefragte Informationen/Daten dürfen nicht entgegen gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen bzw. entgegen den vom Anbieter der Datenbank bzw. des Dienstes diesbezüglich erlassenen Bestimmungen verwendet werden.
Sofern Codes (z.B. PIN Codes), Benutzernamen und/oder Kennworte zur Inanspruchnahme von Leistungen erforderlich sind, sind diese geheim zu halten und nicht gemeinsam mit Karten, die den Zugang zum Internet oder Telekommunikationsdiensten ermöglichen, aufzubewahren. Codes und Kennworte sind auf derartigen Karten auch nicht zu vermerken.
Werden Leistungen des Betreibers von unberechtigten Dritten unter Verwendung eines Codes oder Kennwortes in Anspruch genommen, so haftet der Kunde für alle dadurch anfallenden Entgelte bis zum Eintreffen des Auftrages zur Änderung des Codes oder Kennwortes oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls beim Betreiber.

^TOP^ Einzeltätigkeiten

9.1 Bei einer Vereinbarung über Webhosting räumt tele-select dem Kunden die Möglichkeit einer Öffentlichmachung und Darstellung seiner Person oder der von ihm vertretenen Firmen ein. Dem Kunden wird dabei von tele-select das Recht eingeräumt, über den Server von tele-select auf deren Website im Internet eine eigene Präsentation zu eröffnen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. tele-select ermöglicht dem Kunden hierfür einen ungehinderten Datentransfer. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist nicht Gegenstand eines solchen Vertrages die Einrichtung (Programmierung) und die Pflege dieser Präsentation durch tele-select für den Kunden. Ebenso verschafft tele-select dem Kunden durch das Webhosting nicht einen direkten Zugang zum Internet, sondern ermöglicht vielmehr nur einen ungehinderten Internetzugang zur Präsentation des Kunden. Der direkte Zugang des Kunden zum Internet ist von dieser Vertragsart nicht erfasst. Der Kunde ist verpflichtet, die tele-select Dienste sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,
a) dafür zu sorgen, dass die Netz-Infrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden,
b) die Zugriffsmöglichkeit auf die tele-select Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen; verstoßen die Inhalte oder die Gestaltung der Homepage eines Kunden gegen die allgemeinen Gesetze, so räumt der Kunde tele-select das Recht ein, den Zugang zu dieser Homepage solange zu sperren, bis der gesetzwidrige Bestandteil entfernt ist. tele-select ist im Falle einer gesetzwidrigen oder missbräuchlichen Nutzung der Dienste von tele-select durch den Kunden ebenfalls berechtigt, diesen ganz oder teilweise von der Nutzung desselben auszuschließen. Das Recht zur Kündigung bleibt hiervon unberührt,
c) anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Passworte geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, das Nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben,
d) tele-select innerhalb eines Monats jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Kunden, bei nichtrechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nichtrechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Kundengemeinschaften des Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen, jede Änderung des Namens des Kunden oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen tele-select geführt wird, jede Änderung der Anschrift anzuzeigen.
9.1.1 Verstößt der Kunde gegen die in dieser AGB genannten Pflichten, ist tele-select sofort und in den übrigen Fällen nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
9.1.2 Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander kann tele-select im Wege einer Benutzerordnung regeln. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen tele-select nach erfolgloser Abmahnung das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
9.2 Bei einem Auftrag mit einer Software (Content Management, Online-Shop, Newsletter oder ähnlichem) wird dem Kunden eine Lizenz gewährt und auch verrechnet. Die Software ist eine im Eigentum von tele-select stehende und in dessen Eigentum verbleibende Software, für die das Recht zur Nutzung durch den Kunden auf die Dauer dieses Vertrages auf diesen übertragen wird. Mit einem solchen Vertrag wird dem Kunden gleichzeitig das Recht eingeräumt, die Software über den Server von tele-select im Internet zu präsentieren (Webhosting) und über die Internet Oberfläche von tele-select (Website) die Software für Dritte zugänglich zu machen. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist nicht Gegenstand eines solchen Vertrages die Einrichtung (Programmierung), das Beitreiben und die Pflege der Software durch tele-select für den Kunden.
9.3 Bei einer Vereinbarung über die Erstellung einer Internet-Präsentation und über die Einrichtung einer Software (Online-Shop, Newsletter oder ähnlichem) durch tele-select für den Kunden ist ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht Gegenstand eines solchen Vertrages das Webhosting der durch tele-select erstellten Präsentation bzw. der durch tele-select eingerichteten Software. Ebenso ist nicht ohne ausdrückliche Vereinbarung Gegenstand eines solchen Vertrages die Vermietung und das Betreiben sowie die Pflege der Software durch tele-select für den Kunden. Durch Hardwareausfälle, Lieferzug oder Umstände die außerhalb des Einflussbereiches von tele-select fallen, können in keinem Fall Kosten für Verdienstentgang oder ähnliches übernommen werden.

^TOP^ Urheberrechte und sonstige Schutzrechte
10.1 Soweit tele-select für den Kunden oder im Auftrag des Kunden für Dritte Webpräsentationen erstellt, überträgt tele-select dem Kunden ein Nutzungsrecht nur für das Medium Internet. Dieses Nutzungsrecht ist ausschließlich. tele-select ist jedoch gestattet, das von ihr erstellte Werk jederzeit für eigene Werbezwecke unentgeltlich zu nutzen.
10.2 Alle weiteren Urheberrechte bleiben vorbehalten. Das in dieser AGB genannte Nutzungsrecht kann nur mit Zustimmung von tele-select auf Dritte Übertragen werden.
10.3 Bei Softwarelieferungen ergeben sich der Leistungsinhalt und der Leistungsumfang alleine aus der Leistungsbeschreibung von tele-select.
10.4 Wird die Entwicklung von Software geschuldet, erhält der Kunde nur dann das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis der durch tele-select durchgeführten Arbeiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Die Übergabe von Quellcodes erfolgt ebenfalls nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
10.5 Das Nutzungsrecht an einer von tele-select entwickelten und gelieferten Software umfasst die Nutzung und die Vervielfältigung für den vertragsgemäßen und weiter den internen Gebrauch des Kunden.
10.6 Wird von Ziffer III.10.2 abweichend vereinbart, dass das Nutzungsrecht für eine Software auf Dritte übertragen werden kann, müssen alle Kopien den Original-Copyright-Vermerk sowie alle sonstigen Schutzvermerke tragen und dürfen nicht entfernt werden.
10.7 Falls im Zusammenhang mit dem jeweiligen von tele-select erstellten und gelieferten Vertragsgegenstand Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents, eines Copyrights, eines Schutzrechts, oder eines sonstigen Ausschließlichkeitsrechtes geltend gemacht werden, ist der Kunde gehalten, tele-select unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde verpflichtet sich, tele-select klag- und schadlos zu halten. Der Kunde bestätigt mit seiner Unterzeichnung der Auftragsbestätigung, mit Annahme der Leistungen oder mit Begleichung einer Rechnung von tele-select diese AGB.
10.8 Wenn die Nutzung des Vertragsgegenstandes oder von Teilen davon durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist oder wenn nach Auffassung von tele-select eine Klage wegen Verletzung von Schutzrechten droht, so hat tele-select das Wahlrecht zwischen folgenden Maßnahmen: den Vertragsgegenstand so zu ändern, dass er keine Schutzrechte mehr verletzt, dem Kunden bzw. Berechtigten das Recht zu verschaffen, den Vertragsgegenstand weiter zu nutzen, den Vertragsgegenstand durch einen anderen zu ersetzen, der keine Schutzrechte verletzt und der entweder den Anforderungen des Kunden oder Berechtigten entspricht oder mit dem ersetzten Vertragsgegenstand gleichwertig ist, den Vertragsgegenstand zurückzunehmen und dem Kunden das gezahlte Entgelt abzüglich eines angemessenen Betrages für die Nutzung und den Wertverlust zu erstatten.
10.9 Die vorstehende Verpflichtung entfällt für solche Vertragsgegenstände, bei denen die Schutzrechtsverletzung auf einem vom Kunden oder Dritten stammenden Konzept oder darauf beruht, dass der Vertragsgegenstand vom Kunden oder einem Dritten geändert oder zusammen mit nicht von tele-select gelieferten Vertragsgegenständen betrieben wurde.
^TOP^ Rücktritt
Zusätzlich zu den bisher genannten Rücktrittsrechten gilt als vereinbart:
tele-select ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
a) der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen trotz qualifizierter Mahnung und Setzung einer Nachfrist von 30 Tagen ganz oder auch nur teilweise in Verzug ist
b) der Auftraggeber gegen eine sonstige wesentliche Bestimmung des Vertrages oder dieser AGB verstößt oder gegen die AGB der Mobilkom bzw. der Telekom bei Telekommunikationsverträgen.
c) über das Vermögen des Auftraggebers ein Ausgleichs-, Konkurs oder Vorverfahren eröffnet wird, oder die Eröffnung eines derartigen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird
d) der Auftraggeber bei Vertragsabschluß unrichtige Angaben macht oder Umstände verschwiegen hat, deren Kenntnis tele-select vom Abschluss des Vertrages abgehalten hätte
e) wenn die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird
f) wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers entstanden sind und dieser trotz Aufforderung von tele-select weder Vorauszahlung leistet noch vor Lieferung oder Weiterführung der Leistung eine taugliche Sicherheit erbringt
g) wenn der Nutzer wiederholt gegen die "Netiquette" und die allgemein akzeptierten Standards der Netzbenutzung verstößt, wie auch durch ungebetenes Werben und spamming (aggressives direct-mailing), die Benutzung des Dienstes zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur Schädigung anderer Teilnehmer
h) der Nutzer einen im Verhältnis zu dem mit ihm vereinbarten Datenvolumen überproportionalen Datentransfer aufweist oder der Nutzer Dienste übermäßig in Anspruch nimmt im Falle einer nicht von tele-select verschuldeten, im Einflussbereich des Auftraggebers begründeten vorzeitigen Auflösung des Vertrages aus welchem Grund auch immer, steht tele-select mit Fälligkeit vom Tage der Vertragsauflösung und unabhängig vom Verschulden des Auftraggebers prompt ein pauschalierter Schadenersatz in Höhe des vom Zeitpunkt des Vertragsrücktrittes bis zum Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragsdauer zustehenden Vertragsentgeltes zu. Im Falle der Vorauszahlung ist tele-select daher berechtigt, bereits erhaltene Dienstleistungsentgelte zu behalten.
^TOP^ Schlussbestimmungen
12.1 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus seinen Vereinbarungen mit tele-select nicht ohne Zustimmung von tele-select übertragen.
12.2 Sollten einzelne Teile eines Vertrages des Kunden mit tele-select unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Teile davon unberührt und behalten ihre Gültigkeit. Anstelle einer ungültigen Bestimmung gilt eine ihrem wirtschaftlichem Zweck möglichst nahe kommende Regelung als vereinbart.
12.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages gelten nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Das gilt auch für eine Abänderung dieser Schriftformklausel.
12.4 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist der Gerichtsstand von tele-select. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten zwischen Vollkaufleuten ist ebenfalls ausschließlich der Gerichtsstand von tele-select.
12.5 Das Vertragsverhältnis einschließlich der allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Österreich unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts beurteilt, auch bei Fällen mit Auslandsbezug.
12.6 Sollten einzelne Teile der allgemeinen und/oder besonderen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Teile davon unberührt und behalten ihre Gültigkeit. Anstelle einer ungültigen Bestimmung gilt eine ihrem wirtschaftlichem Zweck möglichst nahe kommende Regelung als vereinbart.
^TOP^ Eigentumsvorbehalt
13.1 Sämtliche Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum des Bereitstellers.